Am 15. Oktober 2015 hat der Bundestag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der das nationale Recht an das novellierte europäische Recht anpassen soll (Drs. 18/6164).

Ziel ist es, ernährungs- und landwirtschaftliche Erzeugung besonderer Qualitäten durch Kenntlichmachung zu fördern. Das Gütezeichen „Geschützte traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Der Produktionsprozess ist an kein räumliches Gebiet gebunden, entscheidend ist allein, dass ein traditionelles Rezept oder Herstellungsverfahren angewandt wird.