In den neuen Bundesländern bedürfen Grundstücksgeschäfte bislang nach dem Vermögensgesetz einer besonderen Genehmigung, um Restitutionsansprüche zu sichern. Werden Grundstücke erstmals nach der Wende veräußert, muss eine gebührenpflichtige Genehmigung nach der GVO eingeholt werden. Bei den Ämtern für offene Vermögensfragen wird dann geprüft, ob Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz angemeldet wurden. Die weitere Aufrechterhaltung dieses Prüfverfahren ist 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr sachgerecht, da der weit überwiegende Teil grundstücksbezogener vermögensrechtlicher Ansprüche inzwischen beschieden wurde. Wir halten es für unverhältnismäßig, weiterhin den gesamten Immobilienverkehr diesem Genehmigungserfordernis zu unterwerfen. Deshalb wollen wir mit unserem Gesetzentwurf das Genehmigungserfordernis auf diejenigen Grundstücke beschränken, deren Rückübertragungsanträge nach dem Vermögensgesetz noch nicht abschließend beschieden sind. Grundstücken, die nicht mit Rückübertragungsansprüchen belastet sind, soll so ab dem 1. Januar 2014 eine unbeschränkte Teilnahme am Grundstücksverkehr ermöglicht werden.