Seit August 2001 bieten Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihrer Partnerschaft einen gesicherten Rechtsrahmen zu geben. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind Eheleuten jedoch bis heute nicht in allen Berei-chen gleichgestellt. Die ungleiche Behandlung betrifft vor allem die Bereiche der Adoption von Kindern, das Steuerrecht wie auch den öffentlichen Dienst.

So ist zwar die Adoption von leiblichen Kindern des Lebenspartners zulässig (sog. Stiefkindadoption), nicht jedoch die gemeinsame Adoption eines Kindes durch beide Lebenspartner. Auch im Steuerrecht steht eine endgültige Gleichstellung noch aus. Im Erbschafts- und Schenkungsrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht ist eine gleichberechtigte Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartner zwar geplant (Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010), im Einkommensteuerrecht werden eingetragene Lebenspartnerschaften aber entgegen den Ankündigungen im Koalitionsvertrag insbesondere beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber Ehegatten benachteiligt. Im öffentlichen Dienst werden Lebenspartner bisher nur in Teilbereichen berücksichtigt.