In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt – ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre. Der Bundestag hat daher mehrheitlich einem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zugestimmt, der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft einführt und so die Rechtsordnung vereinheitlicht (Drs. 18/5901).
Angleichung bestehender Gesetze für eingetragene Lebenspartner
Bei den Anpassungen handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung. Gleichzeitig wurden aber auch unterbliebene Anpassungen des bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern angepasst sowie weitere notwendige Änderungen vorgenommen.
Ein Beispiel: Mit der geplanten Anpassung des entsprechenden Paragrafen im Personenstandsgesetz können Personen, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen wollen, künftig in Deutschland ein Äquivalent zum so genannten „Ehefähigkeitszeugnis“ ausgestellt bekommen. Dies ist in einigen Staaten eine Voraussetzung, um zu heiraten oder die Partnerschaft eintragen zu lassen.
Ziel der SPD-Fraktion bleibt die „Ehe für alle“
Das Gesetz ist ein weiterer Schritt beim Abbau von Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften in einer Reihe von Rechtsbereichen. Doch auch die SPD-Bundestagsabgeordneten wissen: Er ist noch nicht ausreichend, da die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausgespart bleibt.
Wie der Bundesrat hält auch die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität für geboten, um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden.
Die breite Mehrheit der Gesellschaft, die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und inzwischen auch die Mehrheit in Europa sei längst für die Ehe für alle, betonte der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner bereits während der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Als Sozialdemokrat wolle er „Bewegung und Fortschritt, ein weltoffenes Land ohne Diskriminierung für Asylbewerber und Flüchtlinge, ohne Diskriminierung für Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle. „Und ich will das mit dieser, mit unserer Regierung“, fügte er hinzu.
Jedoch ist den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klar: Mit der CDU/CSU wird das nur schrittweise gehen. Deshalb begrüßen sie, dass aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts die Union rechtliche Angleichungen der Lebenspartnerschaft an die Ehe umsetzen muss, zu denen sie sonst nicht bereit gewesen wäre. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiter beim ihrem Koalitionspartner für die Öffnung der Ehe ein.