Rauchen ist eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland und innerhalb der EU. Im Jahr 2013 starben allein hier 46.332 Menschen an Krebserkrankungen, die auf das Rauchen zurückgeführt werden können. EU-weit waren es etwa 700.000 Menschen. Laut wissenschaftlichen Studien fördert Werbung für Tabakkonsum das Rauchen und den Einstieg von Jugendlichen in die Tabaksucht. Hierzu gibt vor allem die Außenwerbung gefährliche Signale. Diese ist mittlerweile nur noch in Deutschland und Bulgarien erlaubt.

Die Umsetzung der Tabakrichtlinie erfolgt weitgehend eins zu eins. Zudem wird es künftig in Deutschland Werbebeschränkungen geben, die darüber hinausgehen. Zusätzliche Regelungen werden zu den elektronischen Zigaretten geschaffen. „Im Rahmen der nationalen Umsetzung sind mir der Gesundheitsschutz und die Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher besonders wichtig“, sagte der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Spiering in der Debatte. Es müsse auf Prävention gesetzt werden, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen beginnen.

Folgende Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf (Drs. 18/7218vor:

  • Das Inverkehrbringen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen wird verboten, wenn sie ein charakteristisches Aroma haben, in ihren Bestandteilen Aromastoffe oder technische Merkmale enthalten, mit denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen, oder – in Filtern, Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten.
  • Auf den Packungen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak sind künftig gesundheitsbezogene kombinierte Text-Bild-Warnhinweise anzubringen, die mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen müssen.
  • Um die Rückverfolgbarkeit und Echtheit von Tabakerzeugnissen zu gewährleisten, müssen deren Packungen ein individuelles Erkennungsmerkmal und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.
  • Für neuartige Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
  • Erstmals werden Regelungen zu elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern getroffen. Der Gesetzentwurf enthält Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Pflichten für die Hersteller, Importeure und Händler nach Inverkehrbringen sowie ein Rückrufmanagement.
  • Die Regelungen zu den Werbeverboten entsprechen der EU-Tabakwerberichtlinie und der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

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