Geringere Steuern für Normalverdienende

Beschäftigte und Familien haben wir durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie den Ausgleich der kalten Progression in der Einkommensteuer entlastet.

Außerdem ist der Solidaritätszuschlag seit Januar 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler:innen weggefallen. Für weitere 6,5 Prozent ist der Soli gesunken. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von rund 154.000 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlt. Dadurch ergibt sich eine Stärkung der Kaufkraft um jährlich 11 Milliarden Euro für die große Mehrheit derer, die Einkommensteuer zahlen.

Wichtig war uns, dass Menschen mit absolutem Spitzenverdienst weiter den Soli zahlen und damit angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Den Soli etwa für den Vorstandschef eines DAX-Unternehmens (verheiratet, keine Kinder, 7,5 Millionen Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) abzuschaffen, wie die Union es fordert, würde eine Steuersenkung von mehr als 183.000 Euro bedeuten. Das haben wir verhindert.

Sichere Einnahmen der Kommunen

Mit der Reform der Grundsteuer ist es gelungen, eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen zu sichern. Rund 15 Milliarden Euro im Jahr stehen den Kommunen nun auch weiterhin zur Verfügung. Das dabei vereinbarte wertabhängige Modell der Grundsteuerberechnung ist ausgewogen und gerecht. Es macht einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Dieser Wertbezug war ein entscheidender Punkt für uns in den Bund-Länder-Verhandlungen. Durch eine Öffnungsklausel wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, abweichende Bewertungsregelungen zur Grundsteuerermittlung einzuführen.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen

Wir haben eine Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer eingeführt. Diese Option soll es erfolgreichen und im internationalen Wettbewerb stehenden Familienunternehmen ermöglichen, auch ohne zivilrechtlichen Rechtsformwechsel wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die Besteuerung von Unternehmen als Kapitalgesellschaft ist das im internationalen Vergleich vorherrschende Besteuerungsregime. Durch die Option stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen.

Bekämpfung von Steuerbetrug und unfairer Steuervermeidung

Beim Online-Versandhandel hinterziehen Händler aus Drittländern jährlich viele Millionen Euro an Umsatzsteuer. Um gegen diesen Betrug vorzugehen, haben wir die Betreiber von Online-Plattformen, über die der Handel abgewickelt wird, stärker in die Pflicht genommen: Seit Januar 2019 müssen sie relevante Daten der bei ihnen aktiven Händler erfassen, um eine Prüfung durch die Steuerbehörden zu ermöglichen. Außerdem haften Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingungen, wenn Händler die Umsatzsteuer nicht bezahlen.

Um Steuer- und Sozialversicherungsbetrug zu bekämpfen, haben wir die Personalausstattung des Zolls massiv gestärkt. Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen etwa in der Baubranche ermöglichen und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen.

Mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie haben wir den Kampf gegen Geldwäsche durch zahlreiche Maßnahmen verbessert. Immobilientransaktionen werden zukünftig transparenter gestaltet. Wenn keine Transparenz hergestellt wird, dürfen Transaktionen künftig nicht mehr durchgeführt werden. Damit reagieren wir auf das hohe Risiko der Geldwäsche im Immobiliensektor. Außerdem werden das Transparenzregister der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Kryptowährungen reguliert.

Gegen langen Widerstand der Union konnten wir ein Gesetz gegen missbräuchliche Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften durchsetzen. Im Zuge sogenannter Share-Deals werden nicht Immobilien direkt verkauft, sondern die Unternehmen, die die Immobilien besitzen. Durch diesen Trick wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer umgangen. Den Ländern entgehen dadurch Steuereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. Diesen Missbrauch dämmen wir ein und bekämpfen Steuervermeidung auf dem Immobilienmarkt.

Um unfaire Steuergestaltungen besser eindämmen zu können, haben wir eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle eingeführt. Durch solche Mitteilungen werden die Finanzbehörden über unerwünschte Steuerumgehungen informiert und frühzeitig in die Lage versetzt, Schritte zur Schließung von Steuerlücken auf den Weg zu bringen. Leider konnten wir aufgrund des Widerstands der Unionsfraktion keine Anzeigepflicht von nationalen Steuergestaltungen durchsetzen.

Wir haben wirksame Maßnahmen gegen die Umgehung der Dividendenbesteuerung ergriffen. Das gesamte Erstattungsverfahren bei der Kapitalertragsteuer durch die Finanzbehörde wird ab 2024 vollständig digitalisiert - von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Gewährung der Erstattung. Den Banken werden erweiterte Mitteilungspflichten auferlegt. Die Haftung für die Ausstellung fehlerhafter Steuerbescheinigungen wird verschärft. Auf diese Weise wollen wir die Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, etwa in Gestalt der Cum-Ex-Geschäfte, frühzeitig aufdecken und unterbinden.

Mit der Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie haben wir in der gesamten Europäischen Union einheitlich geltende Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen eingeführt.

Gegen Steueroasen, die auf der schwarzen Liste der EU geführt werden, haben wir effektive steuerliche Abwehrmaßnahmen ergriffen, wie z. B. Quellenbesteuerungen, verschärfte Hinzurechnungsmaßnahmen oder das Abzugsverbot für Betriebsausgaben. Damit sollen diese unkooperativen Steueroasen angehalten werden, sich an die internationalen Standards im Steuerrecht anzupassen.

Schließlich haben wir Maßnahmen beschlossen, um dem Missbrauch von sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zu begegnen. In solchen bilateralen Abkommen wird vereinbart, in welchem Land multinationale Unternehmen besteuert werden. Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen werden jedoch von Unternehmen immer häufiger für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt. Um das zu verhindern, haben wir neue Standards festgelegt.

2021 konnten wir eine ganze Reihe von Gesetzen beschließen, die Betrug und Manipulation auf den Finanzmärkten einen Riegel vorschieben und den finanziellen Verbraucherschutz stärken: So wird es deutlich schwieriger, Steueroasen zu nutzen, Anleger:innen werden besser geschützt und Geldwäsche wird durch die europäische Vernetzung der Transparenzregister erschwert. Mit dem Finanzmarktintegritätsgesetz haben wir schließlich auf die Manipulationen von Wirecard reagiert und die Aufsicht der Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfer:innen geschärft.

Mit dem Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz erleichtern und sichern wir neue Formen der Finanzierung von Projekten und stärken dabei den Verbraucherschutz. Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung werden bei 2,5 Prozent gedeckelt. Damit schützen wir Verbraucher:innen wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen und faire Vermittler:innen vor schwarzen Schafen.