In den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen sind nur ein Zehntel Frauen vertreten. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, der im Grundgesetz seit über 60 Jahren verankert ist. Der Ausbildungsstand von Frauen im Vergleich zu dem der Männer in den für die Führung relevanten Bereichen rechtfertigt dieses Ungleichgewicht nicht. Die Mehrheit der Führungskräfte hat eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung. Hier liegt der Anteil weiblicher Absolventinnen über dem männlicher Absolventen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass traditionelle Denk- und Verhaltensmuster einen höheren Anteil weiblicher Führungskräfte verhindern.

Es ist Zeit für die Frauenquote

Es wird Zeit, dass die Führungsetagen in Deutschland weiblicher werden. Der Versuch, dies über eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu erreichen, war nicht erfolgreich. Die schwarz-gelbe Koalition ist uneins wie in so vielen Fragen. Während Arbeitsministerin von der Leyen durchaus für eine Quote ist, hat Frauenministerin Schröder die Flexiquote ersonnen, die ebenfalls auf Freiwilligkeit der Wirtschaft setzt und somit ein weiterer zahnloser Tiger wäre. Auch eine Reihe von Unions-Frauen ist für die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote, sie hatten dazu auch eine Unterredung mit dem Unions-Fraktionschef Volker Kauder. Die FDP lehnt die Frauenquote als Einschränkung der Wirtschaft ab. Im September hat der Gesetzentwurf aus Hamburg die Mehrheit im Bundesrat für eine Frauenquote in Aufsichtsräten mit den Stimmen aus den CDU-regierten Ländern Saarland und Sachsen-Anhalt erzielt. Das war eine erste wichtige Etappe.

40 Prozent Frauen in die Aufsichtsräte der Unternehmen

Die Fraktionen von SPD und Grünen übernehmen den Gesetzentwurf aus Hamburg und bringen ihn in den Bundestag ein. Er sieht die Einführung einer gesetzlichen Mindestquote für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern vor. Lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung von zunächst 20 Prozent und 40 Prozent in der Endstufe gewährleisten eine breite Akzeptanz durch die betroffenen Unternehmen. In einem Zeitraum von 11 Jahren können sie weibliche Führungskräfte rekrutieren und vorbereiten. Bis 2018 sollen mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt sein und zwar auf Arbeitnehmer wie auf Arbeitgeberseite. Bis 2023 soll ihr Anteil 40 erreichen. Nur wenn ein Unternehmen nachweist, dass keine geeignete Frau zur Verfügung steht, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen, die vergleichsweise milde sind. So sollen Aufsichtsratsvergütungen bei der Körperschaftssteuer nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Darüber hinaus gewährleisten Berichte, dass die Öffentlichkeit die Entwicklungen verfolgen kann.

Farbe für die Frauen bekennen

SPD und Grüne haben in ihren bisherigen Initiativen eine schnellere Einführung, eine höhere Quote sowie stärkere Sanktionsmöglichkeiten angestrebt. Das tun sie auch weiterhin. Doch der eingebrachte Hamburger Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar, der geeignet ist, einen breiten Konsens in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft herzustellen. Nun können alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sich auch in den Koalitionsreihen positiv zur Frauenquote geäußert haben, einen ersten minimalen Schritt gehen. Sie müssen nur den Mut haben, Farbe für die Frauen zu bekennen. Und zwar so wie sie es bei der Berliner Erklärung, die viele Frauen aus der Union sowie ihnen nahstehende Unternehmerinnen unterzeichnet haben, gemacht haben. Immerhin hat die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker in der Debatte zur 1. Lesung eine mutige Rede für die Einführung einer gesetzlich verankerten Frauenquote für Frauen in Führungsetagen gehalten. Es wird Zeit, endlich einen Anfang bei der Einführung einer Frauenquote zu machen.