Im Jahr 2018 wurde eine Begünstigung für Elektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises versteuert (Listenpreismethode).

Im letzten Jahr hat die Koalition für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung halbiert (auf 0,5 Prozent des Listenpreises/Monat). Bisher ist diese Maßnahme bis Ende 2021 befristet.

Auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Einhaltung der Klimaziele von Paris soll die Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Damit schafft die Koalition eine langfristige Perspektive für Unternehmen, Beschäftigte, Her-steller, Autofahrerinnen und Autofahrer. Zugleich erhöhen SPD und Union aber auch die technischen Anforderungen, um die umweltpolitischen Ziele zu sichern und die weitere technische Entwicklung voranzutreiben.

Ab dem Jahr 2022 muss die (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweite der geförderten Hybrid-Fahrzeuge 60 km betragen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km gelten. Von 2025 an steigt die Mindestreichweite dann auf 80 km (oder maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km).

Weitere Anpassungen:

Weitere steuerliche Anpassungen betreffen beispielsweise die Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Elektrolieferfahrzeuge, die Steuerbefreiung für die private Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektrofahrräder, die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom bis 2030, die Steuerbefreiung von Jobtickets oder Absenkungen bei der Gewerbesteuer, wenn Elektrofahrzeuge gemietet oder geleast werden.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, weist auf weitere wichtige Inhalte der Vorlage hin: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen wir mit dem Gesetzentwurf entlasten. So ist geplant, dass Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers künftig steuerfrei sind, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers dienen.

Darüber hinaus wollen wir Beschäftigten mehr Vorteile bei Dienstreisen einräumen: Die Verpflegungspauschalen sollen erhöht werden. Bei mehrtägigen Dienstreisen von 24 Euro auf 28 Euro pro Tag, bei einer Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden von 12 Euro auf 14 Euro. Wir planen einen neuen Pauschalbetrag für Berufskraftfahrer, die künftig pauschal 8 Euro am Tag ansetzen können, wenn sie im Dienstfahrzeug übernachten.“

Darüber hinaus beinhaltet das Jahressteuergesetz eine Vielzahl an weiteren Regelungen in den verschiedensten Steuerbereichen, wie der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beraten. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die steuerliche Förderung von umweltfreundlicher Mobilität: Die Steuervorteile für privat genutzte betriebliche Elektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge sollen bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Außerdem sollen Beschäftigte steuerliche Erleichterungen erhalten.