Danach muss für das Führen motorisierter Dreiräder, auch Trikes genannt, eine praktische Fahrprüfung (A) auf einem Zweirad abgelegt werden. Dabei entsprechen die physikalischen Eigenschaften eines Dreirades eher denen eines zweispurigen Fahrzeugs. Hinzu kommt, dass sich die Trike-Fahrer ganz bewusst gegen ein einspuriges Zweirad und für ein Dreirad entschieden haben.
Deshalb fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag (Drs. 17/11827) auf, die Möglichkeit zu einer Ausnahmeregelung innerhalb der EU-Richtlinie zu nutzen, die für das Führen von Dreirädern über 15 Kilowatt ab dem 21. Lebensjahr die Fahrerlaubnisklasse B vorsieht. Sie entspricht dem PKW-Führerschein.