Der Gesetzentwurf über die gegenseitige „Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen“, am Donnerstag in 1. Lesung debattiert, dient der Umsetzung von zwei von der Europäischen Union verabschiedeten Rechtsakten (Drs. 18/2955). Diese sollen sich gegenseitig ergänzen und zusammen einen effektiven, europaweiten Schutz der Opfer von Gewalt gewährleisten.
Zu diesem Zweck sehen sie vor, dass nationale strafrechtliche und zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt und die den Opfern gewährten Schutzmaßnahmen auf einen anderen Mitgliedstaat ausgedehnt werden können.
Das bedeutet beispielsweise, wenn eine durch Gewalt bedrohte Frau bei Gericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, in der geregelt ist, dass sich der Täter ihr nur noch auf 500 Meter nähern darf, dann kann diese Schutzanordnung auf jeden anderen EU-Mitgliedstaat, in den die Frau umzieht oder umgezogen ist, aufrechterhalten und fortgesetzt werden.
Die Vorlage vollzieht neben den oben beschriebenen Anpassungen die notwendigen Folgeänderungen im Rechtspflegergesetz und im Kostenrecht.