Die europäische Erweiterungspolitik ist Friedenspolitik. Sie hat den Staaten Osteuropas den Weg zu Freiheit, Demokratie und Wohlstand erleichtert. Die Erweiterungspolitik hat sich zudem als wichtiger Impuls für gesellschaftlichen Fortschritt im Sinne von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erwiesen.
Für Beitrittsgesuche zur EU gilt, dass jeder europäische Staat, der die im EU-Vertrag genannten Werte und Ziele achtet sowie sich für ihre Förderung einsetzt, einen Beitritt beantragen kann. Das Land muss dann vor der Aufnahme in die EU alle vom Europäischen Rat festgelegten Kriterien erfüllen. Die Europäische Kommission hat am 12 Oktober empfohlen, Beitrittsverhandlungen mit Montenegro aufzunehmen. Damit unterstützt sie die europäische Perspektive des Landes, das allerdings noch notwendige Reformen voran treiben muss. Nun muss der Europäische Rat über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen entscheiden.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag (Drs. 17/7809) die Bundesregierung auf, der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro zuzustimmen, wenn das Einvernehmen mit dem Bundestag hergestellt ist. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise, die sich in den südosteuropäischen Ländern besonders stark auswirkt, soll die politische und wirtschaftliche Stabilisierung in der Region weiter mit hoher Priorität voran getrieben werden.
Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass keine weiteren Bedingungen als die Kopenhagener Kriterien als Voraussetzung für die Aufnahme in die EU aufgestellt werden. Die EU soll während der Beitrittsverhandlungen ein detailliertes und effizientes Monitoringverfahren entwickeln und anwenden, das die Implementierung aller Rechtsakte der EU im gesellschaftlichen Alltag überwacht. Besonderes Augenmerk soll den Bereichen, Parlamentarismus, Rechtsstaatlichkeit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gelten.
Kopenhagener Kriterien:
- Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
- Die Existenz einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standhält;
- Die Fähigkeit zur Übernahme der Pflichten der Mitgliedschaft, einschließlich dem Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.