Ein Gesetzentwurf, der am Donnerstag in 2./3. Beratung beschlossen wurde, ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung und die zeitlich befristete Kaufprämie.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung zwischen 2016 und 2020 von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern und zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu erweitern.
Arbeitgeber sollen sich außerdem durch einen steuerlichen Anreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können.
Die SPD-Fraktion hat sich in den Gesetzesberatungen für weitere Verbesserungen eingesetzt. So hat die Koalition die Steuerbefreiung des Aufladens beim Arbeitgeber über die privaten Elektroautos hinaus auch auf Dienstwagen ausgeweitet. Außerdem hat die SPD-Fraktion das steuerfreie Aufladen in allen Betriebsteilen des Arbeitsgebers ermöglicht.