Aus gutem Grund haben die Sozialdemokraten 2007 in der Großen Koalition darauf bestanden, dass der Beginn der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsaltes mit der Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer verknüpft ist. Die schwarz-gelbe Bundesregierung redet sich die Zahlen schön und drückt sich vor der Tatsache, dass allein die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht sicherstellt, dass die Beschäftigten das Renteneintrittsalter auch erreichen.

 

Rente mit 67 bleibt notwendig

Langfristig bleibt die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial- und wirtschaftspolitisch notwendig. Bei einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bei einem späteren Eintritt von jungen Menschen ins Arbeitsleben und weil künftig immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüberstehen kann so die gesetzliche Rentenversicherung als Grundlage der Altersvorsorge gestärkt werden. Dennoch muss die Regierung, bevor das Renteneintrittsalter tatsächlich angehoben wird, die entscheidende Frage beantworten können: Ist die überwiegende Zahl der Menschen bis zum Renteneintrittsalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt und welche Qualität hat diese Beschäftigung?

 

Rede des SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel MDB

 

 

Regierung muss ein Gesamtkonzept zur Begleitung der Anhebung des Renteintrittsalters vorlegen

Mit unserem Antrag “Chancen für die Teilhabe am Arbeitsleben nutzen: Arbeitsbedingungen verbessern – Rentenzugang flexibilisieren“ haben wir der Regierung anlässlich des ersten Überprüfungsberichts zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre konkrete Anforderungen für ein Gesamtkonzept vorgelegt. Darin definieren wir Sozialdemokraten, unter welchen Bedingungen, die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial verträglich umgesetzt werden kann.

  

Rede des stellvertretenden Sprechers der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales Anton Schaaf MdB  

 

 

Eintritt in Anhebung des Renteintrittsalters verschieben

Wir sprechen uns dafür aus, den Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters zu verschieben und erneut 2014 die Beschäftigungssituation der 60 bis 64 Jährigen zu prüfen. Unser Ziel ist ein nahtloser Übergang aus dem Arbeitsleben in eine Rente ohne Abschläge als Regelfall.

 

  

Bessere Arbeitsbedingungen für Ältere schaffen  

Die Arbeitssituation für ältere Beschäftigte muss verbessert werden. Das heißt es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zum einen den gesundheitlichen Verschleiß reduzieren (alternsgerechtes Arbeiten) und zum anderen das spezifische Leistungsvermögen Älterer oder erwerbsgeminderter Menschen berücksichtigen (altersgerechtes Arbeiten). Um gute Lösungen für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen zu entwickeln, soll die Bundesregierung die Zusammenarbeit der wichtigen Partner wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Stiftungen, gesetzliche und private Krankenversicherung, gesetzliche Renten- und Unfallversicherung und der öffentlichen Hand in Bund, Ländern und Kommunen voran treiben.

 

Fort- und Weiterbildung für ein längeres Arbeitsleben weiter ausbauen

Für ein längeres Arbeitsleben müssen die Beschäftigten auch durch Fort- und Weiterbildung befähigt werden. Hier gilt es mehr zu investieren und dazu u.a. die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiter zu entwickeln.

 

  

Kürzungen und Verschlechterungen bei der Förderung von Arbeitsuchenden zurücknehmen  

Die Arbeitsmarktpolitik muss gestärkt werden, um mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Dazu soll die Bundesregierung die geplanten Kürzungen und Verschlechterungen bei der Förderung von Arbeitsuchenden und vor allem Langzeitarbeitslosen zurücknehmen. Es muss verhindert werden, dass ältere Langzeitarbeitslose gegen ihren Willen in Rente mit Abschlägen verwiesen werden, wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

 

Übergang in Rente flexibel gestalten

Nicht alle Beschäftigten werden gesundheitlich in der Lage sein, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten zu können. Deshalb müssen die Übergänge in die Rente flexibel gestaltet werden. Dazu gilt es die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit fortzusetzen. Ab dem 60. Lebensjahr soll neben einer verkürzten Arbeitszeit eine Teilrente bezogen werden können. Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei belastenden Tätigkeiten durch Zusatzbeiträge Abschläge bei einer vorgezogenen Rente vermieden werden können. Diese können von den Rentenversicherten, den jeweiligen Arbeitgebern und auch von tariflichen oder betrieblichen Fonds gezahlt werden.

 

Altersarmut vermeiden

Außerdem soll eine bessere Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung erfolgen und der Altersarmut entgegengesteuert werden. Hier gilt es vor allem bis zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bei Geringverdienern die Mindestentgeltpunkte höher zu bewerten.