Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz justieren wir die 2024 beschlossene Krankenhausreform an einigen Stellen nach und schaffen damit endlich Klarheit und Verlässlichkeit für die Krankenhauslandschaft. Die grundsätzlichen Ziele der Reform bleiben: mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung.

Bessere Qualität im Krankenhaus steht dabei im Mittelpunkt: Wir sichern eine spürbar bessere medizinische Versorgung durch verbindliche Qualitätskriterien, mehr Transparenz und verlässliche Strukturen. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, überall nach klaren Standards behandelt zu werden. Gleichzeitig sorgen wir für eine effizientere Versorgung, die den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels gerecht wird.

Wir machen die Krankenhäuser fit für die Zukunft durch effizientere Strukturen und klare Zuständigkeiten. Die Reform ist praxistauglich und finanziell rechtssicher. Mit der Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln entlasten wir die Krankenkassen um bis zu 25 Milliarden Euro – das stabilisiert Beiträge und stärkt die Versorgung vor Ort.

Gute Versorgung braucht gute Pflege. Die Pflegepersonaluntergrenzen bleiben verbindlich – denn ausreichend Personal ist kein Extra, sondern Voraussetzung für Qualität und Sicherheit.

Wir sorgen für Klarheit beim Pflegebudget: Gelder dürfen nur noch für die direkte Versorgung von Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Pflegefremde Aufgaben werden nicht mehr zulasten der Pflege finanziert. So stärken wir gezielt die Pflege und das Pflegebudget fließt konsequent dorthin, wo es hingehört: zu den Patientinnen und Patienten am Bett.

Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein.