Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sondervermögens unterstützt. Dieses Sondervermögen ist aus Mitteln der „Marshallplanhilfe“ für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft, dem European Recovery Program (ERP), hervorgegangen. Die erwirtschafteten Erträge des Sondervermögens werden wieder unmittelbar zur Wirtschaftsförderung eingesetzt.

Mit dem Gesetzentwurf zum ERP-Wirtschaftsplangesetz, den das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung beraten hat (Drs. 18/2662), wird der Verfügungsrahmen zur Nutzung der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen bestimmt.

Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan sollen im Jahr 2015 rund 808 Millionen Euro zur Förderung der deutschen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Damit können unter anderem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen der KfW mit einem Volumen von insgesamt bis zu 6,32 Milliarden Euro erhalten. Die ERP-Programme mit gehören heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung.