Die bisherige Umsetzung seit dem Inkrafttreten des Vertrages am 1. Dezember betrachtete Schäfer kritisch. So seien die Besetzungen des ständigen Ratspräsidenten mit dem Belgier Herman van Rompuy und die der Hohen Beauftragten für die Auswärtigen Beziehungen mit der Britin Catherin Ashton sowie die des Deutschen EU-Kommissars mit Günther Oettinger nicht die besten Lösungen gewesen. Bei diesen Kandidaten haben der Europäische Rat und auch Deutschland keinen Mut bewiesen.

Videoaufzeichung des Redebeitrags des europapolisichen Sprechers Axel Schäfer im Deutschen Bundestag

 

 

Die Entscheidung der Europäischen Innenminister über das SWIFT-Abkommen mit den USA noch am 30. November bezeichnete Schäfer als Affront gegenüber dem EU-Parlament, dem bereits einen Tag später durch den Lissabon-Vertrag mehr Rechte zugestanden hätten. Es sei auch schlecht von der schwarz-gelben Regierung gewesen, dass nicht deutlich wurde, welche deutsche Position Deutschland zum SWIFT-Abkommen hat. "Die FDP ist dagegen, die CDU dafür, aber eine Enthaltung ist das Gegenteil politischer Gestaltung," so Schäfer. Die nächste Nagelprobe für den Bundestag sind künftige Vertragsveränderungen. Aktuell geht es um die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island, die von der Union im Wahlkampf infrage gestellt worden ist. Ein weiterer Punkt ist die Vergrößerung der Sitzanzahl im EU-Parlament für die laufende Legislaturperiode von 736 auf 754 Sitze. Hier verwies Schäfer auf die staatsrechtlich problematische Situation, dass u. a. der Vorschlag im Raum stehe, dass Länder, denen mehr Sitze zustehen, für deren Besetzung Personen aus den nationalen Parlamenten delegieren können. Dagegen spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion aus, weil dies dem Grundsatz widerspricht, dass Mitglieder des EU-Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden. In beiden Fällen muss die Regierung das Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herstellen. Das entspricht der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Lissaboner-Vertrag und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Um dies zu unterstreichen, hat die SPD-Fraktion die beiden Anträge eingebracht.