Der neue Bundestag hat sich am Dienstag mit der Verlängerung von gleich mehreren Auslandseinsätzen der Bundeswehr befasst. Insgesamt sollen sieben Einsätze um jeweils drei Monate verlängert werden. Danach soll eine neue Regierung erneut entscheiden. Die Mandate sollen gegenüber den noch geltenden Beschlüssen unverändert bleiben. Das betrifft den jeweiligen Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen der Einsätze, die Höchstzahl der Soldatinnen und Soldaten und die Fähigkeiten der einzusetzenden Streifkräfte. Am Dienstag ging es um die Verlängerung von fünf Missionen, darunter die Ausbildungsmission in Afghanistan.

Die Einsätze sind im Einzelnen:

Sea Guardian im Mittelmeerraum

Die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation MSO SG soll im Mittelmeerraum Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld und maritimen Terrorismus frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Die Aufgabe der deutschen Streitkräfte bleibt es, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung und zum Lagebildaustausch sowie zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten (Drs. 19/22).

Mandat gegen die Terrororganisation IS

Vom IS geht weiterhin eine signifikante Bedrohung aus. Das haben Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei aber auch in Deutschland gezeigt. Der deutsche Beitrag dient dem Kampf gegen den Terrorismus und zur Unterstützung insbesondere Iraks und der internationalen Anti-IS-Koalition in ihrem Kampf gegen IS durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung, seegehendem Schutz und Stabspersonal (Drs. 19/23).

Ausbildungsmission in Afghanistan

Auftrag der Nato-geführten Mission Resolute Support bleibt es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte hat die Bundewehr weiterhin den Auftrag, auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall in begrenztem Umfang und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung zu unterstützen (Drs. 19/21).

Beteiligung an VN-Mission in Darfur

Trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren. Bei den UNAMID-Aufgaben ist weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung, die leichtere Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer prioritär (Drs. 19/19).

Beteiligung an VN-Mission im Südsudan

Nach dem Wiederausbruch des Bürgerkriegs im Juli 2016 hat sich die humanitäre Lage im Südsudan zugespitzt. Humanitäres Völkerrecht und Menschenrecht wurden und werden massiv verletzt, Millionen brauchen Hilfe und sind auf der Flucht. Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS auf den Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung bleibt bestehen. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission und Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen (Drs. 19/20). Darüber hinaus kann im Bedarfsfalle mit deutschem Personal eine zeitweilige Ausbildungsunterstützung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS erfolgen.