Eine moderne und sozial gerechte Familienpolitik ist für Familien und ihre Kinder entscheidend, aber auch wichtig für die zukünftige Entwicklung unseres Landes. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir in der Familienpolitik eine neue Richtung eingeschlagen: Weg von einer einseitig auf die Erhöhung von Geldtransfers an Familien ausgerichteten Politik, hin zu einem intelligenten Zusammenspiel aus Infrastruktur, Zeit und Geld. Dazu sind der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen, das Elterngeld, die flexible Elternzeit, das Recht auf Teilzeit, die steuerliche Begünstigung von Familien, der Kinderzuschlag, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die "Allianz für Familie" und die "Lokalen Bündnisse für Familie" wichtige Bausteine, die von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entwickelt und umgesetzt wurden.

Wir haben gegen den anfänglichen Widerstand der Union den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag ab 2013 festgeschrieben. Der Rechtsanspruch für alle Kinder auf Bildung und Betreuung ab Eins wird eine kleine Revolution für Familien auslösen. Künftig können sich Mütter und Väter auch in Deutschland darauf verlassen, für ihre Kinder einen Betreuungsplatz zu bekommen. Damit bekommen sie die Garantie, ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Junge Eltern erwarten zu Recht, dass sie nach den ersten 12 oder 14 Lebensmonaten ihres Kindes in den Beruf zurückkehren können. Dafür brauchen sie ein entsprechendes Angebot. Wir wollen den Familien mit dem Ausbau der Krippenplätze dieses Angebot unterbreiten.

Damit sind auch bessere Bildungschancen für alle Kinder verbunden. Ein mehrjähriger Kitabesuch macht fit für die Schule und gleicht elternhausbedingte Startschwierigkeiten aus.

Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis zum Jahr 2013 rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wird sich der Bund dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen. Nur so wird es tatsächlich zu dem angestrebten Ausbau durch Kommunen und Länder kommen.

Während der Verhandlungen über den Rechtsanspruch haben wir den unsinnigen Vorschlag der Union bezüglich eines Betreuungsgeldes auf Eis gelegt. Die Formulierung im Kinderförderungsgesetz dazu ist wirkungslos.

Mit dem Elterngeld fördern wir seit dem 1. Januar 2007 Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes. Damit haben wir ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst. Es wurde bereits in der letzten Legislaturperiode im SPD-geführten Bundesfamilienministerium nach skandinavischem Vorbild entwickelt und dann in der Großen Koalition umgesetzt.

Das Elterngeld setzt mit seiner Konstruktion als zeitlich befristete Einkommensersatzleistung für Mütter und Väter wichtige Anreize zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Elterngeld ersetzt das wegen der Betreuung eines neugeborenen Kindes wegfallende Elterneinkommen in Höhe von 67 Prozent. Es ist unerheblich, ob die Eltern alleinerziehend, verheiratet oder ohne Trauschein ein Kind großziehen. Das Elterngeld sorgt insbesondere durch die sog. Partnermonate für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit.

Durch den Sockelbetrag von monatlich 300 Euro, den Höchstbetrag von 1.800 Euro für Gutverdienende, einen Geschwisterbonus für Mehrkindfamilien und die besondere Regelung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener, ist auch für die soziale Ausgewogenheit des neuen Elterngeldes gesorgt. 22 Prozent der Eltern profitieren beispielsweise vom Geringverdienerzuschlag. Die Evaluation des Elterngeldes zeigt, dass das Elterngeld Armut reduziert.

Im November 2008 haben wir eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Minderjährige Eltern sollen bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die Großeltern unterstützt werden können. Deshalb sind diese Großeltern künftig berechtigt, gegenüber ihren Arbeitgebern Elternzeit zu beanspruchen.

Wir haben den Kinderzuschlag weiterentwickelt. Viele erwerbstätige Eltern brauchen diese zusätzliche Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt für die ganze Familie zu sichern. Von der Weiterentwicklung des Kinderzuschlags können seit Oktober 2008 bis zu 250.000 Kinder profitieren, das sind rund 150.000 mehr als bisher. Wir wollen mehr Familien in Deutschland aus der Armut herausholen und ihnen Perspektiven geben. Dafür sind die Verbesserungen beim Kinderzuschlag ein Fortschritt.

Mit dem Familienleistungsgesetz, dass wir im Dezember 2008 verabschiedet haben, entlasten wir Familien zukünftig jährlich um mehr als 2 Milliarden Euro. Das Gesetz umfasst eine gestaffelte Kindergelderhöhung um monatlich mindestens 10 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf werden insgesamt um etwas mehr als 200 Euro auf 6.024 Euro jährlich angehoben. Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht und die Möglichkeit erweitert, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen. Schließlich enthält das Gesetz Regelungen für ein sog. Schulbedarfspaket. Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, bekommen bis zum Abitur jeweils zu Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro für die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien. Die Union hatte sich zunächst geweigert, das Schulbedarfspaket bis zum Abitur zu bezahlen. Letztendlich konnten wir uns aber durchsetzen.

Im Zuge des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung haben wir die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich verbessert. Die Regelung, die seit dem 1. Januar 2006 gilt, ist eine gute Regelung für alle Familien. Sie sind die Gewinner, denn sie zahlen jährlich insgesamt rund 500 Millionen Euro weniger Steuern. Alleinerziehende und Paare, bei denen beide erwerbstätig sind, können vom ersten Euro an pro Kind unter 14 Jahren 2/3 der Kinderbetreuungskosten bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro war uns wichtig, damit auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener - darunter viele Alleinerziehende - steuerlich entlastet werden.

Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist, können anfallende Kindergartenbeiträge für Kinder vom 3. bis zum 6. Lebensjahr ebenfalls vom ersten Euro an zu 2/3 steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

Das Thema des wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen ist uns wichtig. Wir haben daher das Jugendschutzgesetz angepasst und verbessert: Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die Kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Weiterhin werden die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen präzisiert. Auch die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben.

Mit dem Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG) haben wir im Juni 2009 den Entwurf eines Gesetzes gegen Kinderpornographie in vielen Punkten entscheidend verbessert. Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen. Die kommerzielle Verbreitung über das Internet ist zu bekämpfen.

Die Sperrung kann und wird die Nachfrage dämpfen. Auch wenn man mit einer solchen Zugangssperre nicht jegliche Verbreitung im Internet ausschließen sondern nur erschweren kann - es ist wichtig, die Hemmschwelle und damit die Sensibilität im Umgang mit solchen kriminellen Inhalten deutlich zu erhöhen. Dem dient auch die vorgesehene Umleitung auf eine Stoppseite, die sich etwa in Norwegen bewährt hat. Wir haben erreicht, ein eigenständiges Gesetz auf die Beine zu stellen anstatt das Telemediengesetz zu ändern. Damit stellen wir klar, dass nur kinderpornographische Inhalte - wegen ihrer besonderen Schwere - gesperrt werden dürfen. Wir haben die Forderung "Löschen vor Sperren" durchgesetzt: Die Löschung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten wird einer Sperrung vorgezogen.

Wir haben im März 2009 den Zivildienst zum Lerndienst weiter entwickelt. Der Zivildienst vermittelt jungen Männern wichtige soziale Schlüsselqualifikationen wie Verantwortungsbereitschaft sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Diese Lernprozesse sollen gesichert und ergänzt werden, um die persönliche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden nachhaltig zu stärken.

In den parlamentarischen Verhandlungen haben wir erreicht, die Seminare zur Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen obligatorisch auszugestalten. Damit tragen wir noch besser dem Ziel, den Zivildienst als Lerndienst zu gestalten, Rechnung. Außerdem greifen wir eine zentrale Forderung der Fachorganisationen auf. Ab 2011 stellen wir hierfür 13,5 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundeshaushalt bereit.

Des Weiteren haben wir in den parlamentarischen Beratungen eine untergesetzliche Lösung gefunden, die in Fällen eines Freiwilligen Jahres nach § 14c des Zivildienstgesetzes eine Umsatzsteuerpflicht weitgehend vermeidet. Damit werden die Rahmenbedingungen, unter denen anerkannte Kriegsdienstverweigerer einen Jugendfreiwilligendienst anstelle eines Zivildienstes absolvieren können, erleichtert.

Im März 2008 haben wir mit dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten die Rahmenbedingungen für die Freiwilligendienste verbessert. Mit dem Gesetz wurden das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) und das Gesetz zu Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) zusammengeführt. Um den Interessentenkreis für ein FSJ oder FÖJ zu erweitern und die Vereinbarkeit mit verschiedenen Lebenssituationen der jungen Menschen zu verbessern, werden die Dienste stärker flexibilisiert. Die Regeldienstdauer beträgt 12 Monate, die Mindestdienstdauer sechs und die Höchstdienstdauer 18 Monate. In Ausnahmefällen können junge Menschen ein FSJ oder FÖJ bis zu 24 Monaten absolvieren.

Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern gilt ein besonderes Augenmerk der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Immer noch verdienen Frauen durchschnittlich rund ein Viertel weniger als Männer und sind in Führungspositionen kaum vertreten. Daher haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag mit dem Ziel verabschiedet, die Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben zu verbessern.

Unserem entschiedenen Einsatz ist es auch zu verdanken, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet und die Antidiskriminierungsstelle im Bundesministerium (FSFJ) aufgebaut wurde. Wir haben dafür gesorgt, dass Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft, Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden dürfen.

Mit einem Antrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie einem weiteren Antrag Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern haben wir deutlich gemacht, dass dieses Thema konsequent weiter verfolgt wird und werden muss; ebenso mit dem Antrag Die Situation von Frauenhäusern verbessern.

Ebenso haben wir uns in einem weiteren Antrag dafür stark gemacht, unter einem ganzheitlichen Ansatz die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen weiter zu bekämpfen.

Alter(n) hat Zukunft! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begreifen eine älter werdende Gesellschaft als Chance. Wir stehen für eine Politik, die an den Ressourcen älterer Menschen - Erfahrungen, Kompetenzen und Zeit - ansetzt und haben daher die generationsübergreifenden Freiwilligendienste entwickelt. Das neue Modellprogramm "Freiwilligendienste aller Generationen" knüpft daran an.

Alle Menschen haben das Recht auf ein menschenwürdiges Altern. Wir richten ein besonderes Augenmerk auf diejenigen, die unserer Unterstützung, Hilfe und Pflege bedürfen. Wir als SPD haben daher die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen auf den Weg gebracht, die die Rechte dieser Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland beschreibt. Viele Einrichtungen und Dienste setzen diese Charta um.

Die meisten älteren Menschen wollen solange wie möglich in ihrer Wohnung und ihrem Stadtteil leben und wohnen. Wir als SPD haben das Programm "Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe" entwickelt, mit dem u. a. neue Wohnformen gefördert werden. Das Programm "Neues Wohnen   Beratung und Kooperation für mehr Lebensqualität im Alter" soll das Wohnumfeld älterer Menschen sowie das Zusammenwirken von Jung und Alt im Stadtteil verbessern.

Wir haben im Mai 2009 das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes beschlossen. Eine Neuregelung war nötig, da nach der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die ordnungsrechtlichen Vorschriften des bisherigen Heimgesetzes bei den Ländern liegt, der Bund kann nur noch zivilrechtliche Regelungen in diesem Bereich treffen.

Kern dieses Gesetzentwurfes ist das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Es ist als modernes Verbraucherschutzgesetz für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung angelegt. Ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen sollen bei Abschluss und Durchführung von Verträgen über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vor Benachteiligungen geschützt werden. Dadurch werden sie in einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt. Der Entwurf umfasst Vorschriften über vorvertragliche Informationspflichten, Vertragsinhalt, Vertragsanpassung, Entgelterhöhung, Gewährleistung und Kündigung. Zusätzlich dienen Regelungen u. a. auch der Harmonisierung mit Vorschriften des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI).