Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hatte in den letzten Jahren stark abgenommen. 2005 lag der Jahresdurchschnitt noch bei 4,9 Millionen Menschen, die arbeitslos gemeldet waren. 2008 ist der Jahresdurchschnitt auf rund 3,3 Millionen Menschen gesunken. Erstmals seit November 1992 gab es im Oktober 2008 weniger als 3 Millionen Arbeitslose.
Durch den sogenannten "Beschäftigungsschirm" haben wir es geschafft, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise abzufedern. Trotz der Krise hat es bisher auf dem Arbeitsmarkt noch keinen dramatischen Einbruch gegeben.
Dies ist nicht zuletzt ein Verdienst der Kurzarbeiterregelung. Wir haben die Kurzarbeit in zwei Schritten zunächst auf 18 und dann auf 24 Monate ausgeweitet und sie beide Male auch finanziell attraktiver gemacht. Mittlerweile kann jedes Unternehmen, das ein halbes Jahr auf Kurzarbeit gesetzt hat, die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallene Arbeitszeit von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen. Es hat sich gezeigt, dass Kurzarbeit ein gutes Instrument ist, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann in Beschäftigung zu halten, wenn im Betrieb Flaute herrscht. Außerdem haben wir die Förderung der Qualifizierung deutlich verbessert. Weiterbildung ist jetzt auch während der Kurzarbeit möglich und wird besonders unterstützt: Wer qualifiziert, bekommt vom ersten Tag an die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallene Arbeitszeit voll erstattet.
Gerade in diesen Zeiten ist eine gut funktionierende Bundesagentur für Arbeit wichtig. Und die Agentur braucht gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben daher die Angebote zur Vermittlung und Aktivierung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter weiter verbessert zuletzt durch 1.000 zusätzliche Job-to-Job-Vermittler und 5.000 zusätzliche Vermittlerstellen. Wir sorgen mit den neuen Stellen dafür, dass bei den Jobcentern für die unter 25-Jährigen jeweils ein Vermittler für 75 Arbeitslose zuständig ist und bei den Älteren einer für 150. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir Arbeitslosigkeit nicht bloß verwalten, sondern jede und jeden Einzelnen dabei unterstüt- zen, schnell wieder Arbeit zu finden.
Auch in der Krise bleibt es unser Ziel, dass Deutschland einen Arbeitsmarkt hat, der allen Menschen Chancen eröffnet, für sich selbst und ihre Familien zu sorgen und für das Alter vorzusorgen. Hierfür müssen wir die Voraussetzungen weiter verbessern. Es geht uns dabei aber nicht um irgendwelche Arbeit, es geht uns um gute Arbeit. Denn nur gute Arbeit schafft sozialen Zusammenhalt. Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit selbstständig leben können. Deshalb halten wir am gesetzlichen Mindestlohn fest.
Die große Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland zahlt faire Löhne, so dass in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Eine steigende Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die voll erwerbstätig sind, müssen zur Sicherung des Lebensunterhalts aber auf ergänzende Leistungen des Staates zurückgreifen. Es handelt sich dabei um rund. 1,2 Millionen Menschen, die ergänzend zu ihrem Lohn oder Gehalt Arbeitslosengeld II erhalten. Es ist nicht nur ein gesellschaftlicher Skandal, dass Menschen, trotz Arbeit auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Es ist auch ökonomischer Unsinn, weil der Staat damit dauerhaft einen Teil der Löhne zahlt.
Diesen Unfug wollen wir beenden. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben können. Armutslöhne sind kein solides Fundament wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung. Deshalb haben wir das Thema Mindestlohn und Arbeitnehmerentsendegesetz auf die Tagesordnung gesetzt mit Erfolg.
In unserer Regierungszeit ist es uns gelungen, wichtige Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Insgesamt 9 Branchen mit über 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, haben jetzt Zugang zum Instrument der Mindestlohnverordnung und sind so vor Lohndumping geschützt.
Im Einzelnen handelt es sich um das Bauhauptgewerbe (einschließlich dem Maler- und Lackiererhandwerk, dem Dachdeckerhandwerk und dem Elektrohandwerk), das Gebäudereinigerhandwerk, die Briefdienstleistungen, die Pflegebranche, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Aus- und Weiterbildung sowie die Bergbauspezialdienste, für die ein Mindestlohn existiert. Gerade in der Großen Koalition war es nicht leicht, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auszuweiten. Gegen den massiven Widerstand der Union ist es uns aber gelungen, die rund 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzusichern. Das ist ein erster Teilerfolg. Unser Ziel bleibt, in der nächsten Legislaturperiode für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn zu sorgen. Die Novelle des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes soll dort, wo das Arbeitnehmerentsendegesetz nicht greift, nämlich in Branchen mit einem Organisationsgrad unterhalb von 50 Prozent, die Festlegung von allgemeinverbindlichen Mindestarbeitsbedingungen - insbesondere von Mindestlöhnen - ermöglichen.
Wir haben es in dieser Legislaturperiode geschafft, die Lohnnebenkosten stabil unter 40 Prozent zu halten. Unter anderem haben wir den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent auf 2,8 Prozent gesenkt. Das ist der niedrigste Stand seit 1975. Innerhalb von zwei Jahren haben wir diesen Satz damit mehr als halbiert und die Beitragszahler um über 30 Milliarden Euro entlastet. Insgesamt bleiben die Sozialversicherungsbeiträge auch 2009 deutlich unter 40 Prozent, der Arbeitgeberbeitrag liegt unter der 20-Prozent-Marke.
Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nicht nur vor Lohndumping schützen, sondern auch dafür sorgen, dass sie am Erfolg ihres Unternehmens angemessen beteiligt werden. Deshalb haben wir das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz im Februar 2009 geändert und fördern seitdem stärker die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital ihres Unternehmens. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt das Gesetz bessere Rahmenbedingungen, einen fairen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens und somit am Gewinn. Damit geht die Koalition nicht nur einen wirtschaftlich vernünftigen, sondern auch einen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit.
Mit der Modernisierung der Mitarbeiterbeteiligung haben wir Sozialdemokraten in der Koalition für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Lande eine echte Verbesserung und zugleich eine gerechtere Verteilung der Unternehmensgewinne erreicht. Für die Beschäftigten kann künftig neben den Tariflohn eine Beteiligung an ihrem Unternehmen treten. Die Unternehmen profitieren von motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und verbessern ihre Eigenkapitalausstattung.
Wir wissen, dass die Zielgenauigkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ständig weiterentwickelt werden muss. Wir wollen mehr Übersichtlichkeit in die arbeitsmarktpolitischen Instrumente bringen. Deshalb haben wir mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, das im Dezember 2008 beschlossen wurde, die Zahl von 52 auf 25 reduziert. Für uns Sozialdemokraten ist klar: Weniger Instrumente heißt nicht weniger Arbeitsmarktpolitik. Im Gegenteil, die Vermittlung von Arbeit muss gestärkt werden. Das tun wir in drei zentralen Bereichen:
- Wir stärken den Entscheidungsspielraum der Vermittler. Sie bekommen mit dem Vermittlungsbudget und den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Instrumente in die Hand, welche zahlreiche bisher auf Einzelregelungen verstreute Ansätze bündeln und dabei gleichzeitig mehr Entscheidungsspielräume schaffen.
- Wir schaffen maßgeschneiderte Projekte für Langzeitarbeitslose vor Ort. Für Langzeitarbeitslose haben wir die Möglichkeit der freien Förderung geschaffen. Hierbei wird die Möglichkeit zur Projektförderung explizit verankert.
- Wir begreifen Bildungspolitik als vorsorgende Arbeitsmarktpolitik. Wir haben die Möglichkeit und das Recht auf Förderung zum Nachholen des Hauptschulabschlusses geschaffen.
Zentrale Herausforderung bleibt, mehr Beschäftigung zu schaffen. Dazu gehört, Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft zurückzudrängen, um legaler Beschäftigung wieder Raum zu geben.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, das wir im November 2008 beschlossen haben, werden Teile des Aktionsprogramms "Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" umgesetzt: Durch die sofortige Meldung von Arbeitnehmern bei Beginn der Beschäftigung, wird die Identifizierung vereinfacht. Zudem haben wir die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldaten eingeführt. Bei Kontrollen müssen die Behörden zur Identifikationsfeststellung auf geeignete Dokumente zurückgreifen können. Eine schnelle Identifizierung der angetroffenen Personen ist ein Beitrag zur wirkungsvollen Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt. Neben den traditionellen Überstunden und Gleitzeitkonten haben sich seit 1998 zunehmend auch Modelle etabliert, bei denen angesparte Arbeitszeit oder angespartes Arbeitsentgelt für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwendet werden kann. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen von November 2008 werden Langzeitarbeitskonten attraktiver gemacht und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Dies soll zu einer weiteren Verbreitung von Langzeitkonten und damit verbundenen Freistellungsphasen führen. Besonders hervorzuheben ist der deutlich verbesserte Insolvenzschutz von Wertguthaben. Eine weitere Änderung ist die Einführung einer begrenzten Mitnah- memöglichkeit von Langzeitkonten, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen (Initiative 50plus), das der Deutsche Bundestag im März 2007 verabschiedet hat, wollen wir die positive Entwicklung bei älteren Arbeitnehmern auf dem Arbeitsplatz weiter unterstützen. Wir haben die bestehenden Regelungen zur Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben erweitert und attraktiver gestaltet. Beschäftigte können nun bereits ab dem 45. Lebensjahr und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten Förderleistungen erhalten. Die Kosten der Weiterbildung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Um die Unternehmen zu ermutigen, mehr Ältere einzustellen, haben wir die Altersgrenze für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund dauerhaft auf das 52. Lebensjahr festgelegt.
Wir haben aber auch zur Kenntnis genommen, dass sich insbesondere ältere Arbeitslose weiterhin schwer tun, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Deshalb erhalten ältere Arbeitslose seit 2008 wieder länger Arbeitslosengeld. Ihre Lebensleistung wird damit stärker berücksichtigt.
Konkret heißt das: Seit dem 1. Januar 2008 erhalten Über-50-Jährige 15 Monate Arbeitslosengeld, Über-55-Jährige 18 Monate und Über-58-Jährige bekommen 24 Monate Arbeitslosengeld I. Für uns Sozialdemokraten war dabei besonders wichtig, dass diese Maßnahme, anders als von Rüttgers und Union gewollt, nicht zu Lasten von Frauen und Jüngeren geht.
Auch die Entwicklung des Ausbildungsmarktes war in den letzten Jahren positiv. Trotzdem ist der Anteil der Altbewerberinnen und -bewerber an gemeldeten Bewerbern auf über 50 Prozent gestiegen. Diese Jugendlichen sind bereits seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Gerade für junge Menschen ist es wichtig, nach dem Abschluss der Schule möglichst nahtlos eine Ausbildungsstelle zu erhalten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen, das der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2008 beschlossen hat, verbessern wir die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt für benachteiligte Jugendliche gerade auch in der Zeit der Krise. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010. Dazu wird befristet ein Ausbildungsbonus geschaffen. Dieser soll Arbeitgeber dazu veranlassen zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, bereitzustellen. Der Bonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro und ist abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung.
Der zweite Kernpunkt des Gesetzes ist die Berufseinstiegsbegleitung. Schülerinnen und Schüler sollen beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beschäftigung unterstützt werden. Bundesweit sollen an 1.000 Schulen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter zum Einsatz kommen. Individuell werden sie Schülerinnen und Schüler in dieser Übergangssituation beraten und unterstützen.
Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wird es vermehrt Insolvenzen geben. Um dennoch genügend Ausbildungsplätze bereit stellen zu können, haben wir die Regelungen beim Ausbildungsbonus mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, das wir im Juni 2009 beschlossen haben, gelockert. Wenn ein Betrieb nach seiner Insolvenz den Auszubildenden ermöglicht, ihre Ausbildung fortzusetzen, wird dies mit dem Ausbildungsbonus gefördert - unabhängig davon, ob der Ausbildungsplatz zusätzlich eingerichtet wurde oder der Auszubildende schwer vermittelbar ist. Unser Ziel ist es, dass auch in diesem Jahr mindestens 600.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Bereits seit 1. Oktober 2007 gelten zudem zwei Beschäftigungszuschüsse zur Verbesserung der Quali- fizierung und der Beschäftigungschancen von Jüngeren und von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB II wollen wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose schaffen, die absehbar nicht mit den üblichen Instrumenten in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Diese so genannte Job-Perspektive ist ein entscheidender Durchbruch, um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu geben. Der Beschäftigungszuschuss bietet 100.000 Menschen Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Die Regelung ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht vor, dass im SGB II ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent als neue Arbeitgeberleistung eingeführt wird, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens sechsmonatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist.
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch haben wir u. a. einen Eingliederungszuschuss sowie einen Qualifizierungszuschuss zum 1. Oktober 2007 eingeführt.
Der Eingliederungszuschuss zielt auf Jugendliche unter 25 mit Berufsabschluss, der Qualifizierungszuschuss auf Jugendliche unter 25 ohne Berufsabschluss. Beide Zuschüsse sind Ermessensleistungen; der Eingliederungszuschuss wird in Höhe von 25 bis höchstens 50 Prozent und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts geleistet.
Die Förderinstrumentarien der bisherigen Ich-AG und des Überbrückungsgeldes waren bis Ende Juni 2006 befristet. Seit August 2006 gibt es für Arbeitslose, die sich selbstständig machen, einen Gründungszuschuss. Auch das haben wir in dem Fortentwicklungsgesetz geregelt. Demnach erhalten Gründer zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen neunmonatigen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. In einer zweiten Förderphase wird für sechs Monate die Pauschale für die Sozialversicherung gezahlt. Dieses neue Förderinstrument mit einer maximalen Förderdauer von 15 Monaten, steht seit dem 1. August 2006 zur Verfügung.
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, das der Deutsche Bundestag im Februar 2006 verabschiedet hat, haben wir in der Koalition erreicht, dass die unterschiedlichen Regelsätze bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Ost und West vereinheitlicht wurden: Seit dem 1. Juli 2006 gilt ein einheitlicher Satz beim Arbeitslosengeld II in Ost und West. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze haben wir darüber hinaus auch einen bundeseinheitlichen Eckregelsatz in der Sozialhilfe eingeführt. Dieser gilt seit dem 1. Januar 2007.
Der Bund hat bereits 2006 seine Zusage eingehalten, die Kommunen jährlich um 2,5 Milliarden Euro bei den Unterkunfts- und Heizungskosten zu entlasten. Mit 29,1 Prozent hat sich der Bund an den Kosten der Unterkunft beteiligt. Dieses Gesetz hat den Kommunen und Landkreisen Planungssicherheit verschafft und den Raum für öffentliche Investitionen eröffnet. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde die Anhebung des Beitrages des Bundes für die nächsten Jahre geregelt. Seit 2007 beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft für SGB II-Empfänger mit 4,3 Milliarden Euro. Die Beteiligung des Bundes über das Jahr 2010 hinaus ist zum Sommer 2008 nach der bisherigen Anpassungsformel neu geregelt worden. Wir haben damit die Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro sichergestellt.
Das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des jährlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit können dadurch in Zukunft oft vermieden werden. Die künftige Förderung wird in das System des Kurzarbeitergeldes integriert.
Das neu eingeführte Saisonkurzarbeitergeld wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall gewährt. Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Wintermonaten Dezember bis März. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt aus Beitragsmitteln 60 Prozent oder bei mindestens einem Kind 67 Prozent der pauschalierten Netto-Entgelt-Einbußen. In das System des Kurzarbeitergeldes ist seit dem 1. November 2006 die Berufsgruppe der Dachdecker miteinbezogen worden. Arbeitgeber werden von der Pflicht zur Entgeltfortzahlung erheblich entlastet, da sie während des Bezugs des Saisonkurzarbeitergeldes für ihren Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag abführen müssen.
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Teile der sog. Verschmelzungsrichtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinie regelt die Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen. Im Regelfall wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Wenn die Verhandlungen jedoch zu keinem Ergebnis führen, greift nunmehr eine gesetzliche Auffangregelung ein. Das Gesetz dient der angemessenen Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen bei der Kooperation und Reorganisation von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze haben wir u.a. einen besseren Sozialschutz für Künstler verwirklicht. So können künftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die typischerweise immer nur kurz beschäftigt sind, wie vor allem Beschäftigte im Kultur-, Film- und Medienbereich, leichter Arbeitslosengeld erhalten. Bereits nach sechs anstatt zwölf Monaten innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist besteht nun ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitnehmer überwiegend bis zu einer Dauer von sechs Wochen beschäftig ist.