Die Tarifeinheit hatte in Deutschland als fester Bestandteil der Tarifautonomie eine sehr lange Tradition. Viele Jahrzehnte galt in der Bundesrepublik Deutschland der klare Grundsatz: „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“. Erst vor wenigen Jahren, nämlich im Jahre 2010, hat das Bundesarbeitsgericht seine ständige Rechtsprechung dazu geändert. „Es waren im Jahr 2010 Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam, die uns als Politik aufgefordert haben, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln und damit die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Plenum.
Diese Aufforderung hätten beide Seiten gemeinsam 2013 während der Koalitionsverhandlungen erneuert. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auch nach intensiver Anhörung und Beteiligung der Sozialpartner entstanden ist, kommen wir dieser wiederholten und dringlichen Aufforderung nach“, betonte Nahles.
„Das Tarifeinheitsgesetz kommt dann zur Anwendung, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und es zu Konkurrenz kommt“, erklärten dazu die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, und der zuständige SPD-Berichterstatter, Bernd Rützel. Eine Tarifkollision dürfe nicht dazu führen, dass ein ganzer Betrieb lahm gelegt und das solidarische Miteinander in Betrieben gefährdet werde. Deswegen lege das Tarifeinheitsgesetz Lösungswege vor, die möglichst wenig in das Gefüge der Sozialpartner eingreifen, und gleichzeitig zu einer guten Lösung für eine starke Arbeitnehmerschaft führen.
Das Gesetz soll die Tarifeinheit zukünftig nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip regeln. Im Fall einer Tarifkollision gilt dann der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Das ist gerecht, weil damit diejenigen Tarifkräfte gestärkt werden, die die Verhandlungen im Sinne des gesamten Betriebes führen. Die Interessen der Minderheitsgewerkschaften schützen wir mit Verfahrensregeln und Anhörungsrechten.
Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall wäre es am besten, wenn sich konkurrierende Gewerkschaften vor den Tarifauseinandersetzungen zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Es wird wie bisher gelten: Ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig bleiben.