Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer arbeitslos werden, müssen sie nach geltendem Recht im Lauf der vorangegangenen zwei Jahre (so genannte Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben. Erfüllen sie diese Voraussetzungen nicht, erhalten sie nur Leistungen der Grundsicherung.

Pro Monat fallen ungefähr 61.000 Menschen aus einer Beschäftigung heraus unmittelbar in den Grundsicherungs-Bezug, obwohl sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen, zum Beispiel wegen Befristung des Arbeitsverhältnisses, wegen einer Saisonbeschäftigung oder aufgrund eines Leiharbeitsverhältnisses.

Um die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken, fordert die SPD-Bundestagsfraktion, die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Das würde es vielen Beschäftigten erleichtern, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erwerben.

Darüber hinaus fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Sonderregelungen für kurzzeitig befristet Beschäftigte zu verlängern: Wer innerhalb der Rahmenfrist mindestens sechs Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, soll demnach mindestens drei Monate lang einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Die SPD-Fraktion hat mit diesem Vorschlag gerade auch die spezielle Situation der Beschäftigten in der Filmbranche im Blick: Einer Studie zufolge erfüllen bislang nur 4,6 Prozent der beschäftigungslosen Schauspielerinnen und Schauspieler die Bedingungen für einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I.