2011 hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Anwendung befristeter Regelungen zur Terrorismusbekämpfung zum Ziel hat. Denn seit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika stehen die deutschen Nachrichtendienste vor fortlaufenden, besonderen Herausforderungen.

Die Regelungen des Gesetzes beinhalten besondere Auskunftsverlangen gegenüber Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Telekommunikationsdienstleistern und Teledienstleistern. Es geht darum, geeigneten, erforderlichen und angemessenen Aufklärungsbefugnissen für die Nachrichtendienste nachzukommen.

Die befristeten Regelungen wurden evaluiert, und das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation bestätigte, dass die erteilten nachrichtendienstlichen Befugnisse der Terrorismusbekämpfung dienlich waren.
Solche Regelungen sind infolge des wachsenden Gefährdungspotenzials Deutschlands (etwa die Anzahl ausreisender Islamisten, die an Kampfhandlungen in Syrien teilnehmen wollen) notwendig.

Der Bundestag hat darum am Donnerstag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf beraten, mit dem die Maßnahmen, auf Druck der SPD-Fraktion abermals befristet bis zum 10. Januar 2021, weiter angewandt werden sollen. Mögliche Alternativen sind in Anbetracht der Evaluierung und unter Einbezug von wissenschaftlichen Sachverständigen nicht zweckmäßig.