Fast jedes dritte Unternehmen erfüllt die gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht oder nur unzureichend. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe bezahlen, die je nach Erfüllungsquote zwischen 115 Euro bis 290 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz liegt.

Ein großer Teil der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter findet keine Beschäftigung. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen ist seit Jahren fast doppelt so hoch wie die der nicht-behinderten Menschen und sie steigt weiter an. Das liegt hauptsächlich an der Erhöhung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren. Bei diesem Personenkreis verfestigt sich die Langzeitarbeitslosigkeit und erschwert die Wiedereingliederung.

Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung verbessern

Die SPD-Fraktion will für behinderte Menschen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen und hat dazu einen umfangreichen Maßnahmenkatalog in einem Antrag formuliert, der am 18. April im Bundestag debattiert wurde.

Um für schwer behinderte Menschen eine bessere Beschäftigungsquote zu erreichen, wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Dazu soll die Ausgleichsabgabe mehr als verdoppelt werden und die Pflichtquote von fünf auf sechs Prozent angehoben werden. Letztere war 2003 abgesenkt worden mit der Verpflichtung für die Unternehmen, schwerbehinderte Arbeitslose in Arbeit zu bringen. Das hat jedoch nicht funktioniert. Also soll die Quote wieder erhöht werden.

Die Ausgleichsabgabe soll bei einer Erfüllungsquote von drei bis sechs Prozent von 115 Euro auf 250 Euro, bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis unter drei Prozent von 200 Euro auf 500 Euro und bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 290 Euro auf 750 Euro angehoben werden. Diese Abgabe soll künftig für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu verwendet werden und nicht mehr für Behindertenwerkstätten und Wohnheime.

UN-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen

Insbesondere will die SPD-Fraktion die Beschäftigung in Integrationsunternehmen und -projekten fördern. Ziel der im Antrag genannten Maßnahmen ist die bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Arbeitsmarktbereich. Dazu soll in den Arbeitsagenturen und Jobcentern speziell ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen, das besser beraten und Menschen mit Behinderung in Arbeit vermitteln kann.

In Betrieben, in denen Menschen mit Behinderung arbeiten sind, will die SPD-Fraktion ihre Interessenvertretung verbessern. Deshalb soll die Schwerbehindertenvertretung zu einer Behindertenvertretung weiterentwickelt werden.

 

Anja Linnekugel