Im Laufe eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens wurde das ohnehin nicht ehrgeizige Vorhaben deutlich verwässert. Dadurch bleibt vor allem der für private Anleger besonders risikoreiche Graue Kapitalmarkt bis auf Weiteres kaum reguliert und beaufsichtigt. Auf zunächst geplante Verbesserungen im Bereich der Honorarberatung verzichtet die Koalition ebenso wie auf die Streichung von Sonderverjährungsvorschriften zu Lasten der Kunden.

Die Einführung eines Informationsblattes für Finanzprodukte ist zu begrüßen. Doch ist das sogenannte PIB weder standardisiert noch reichen die geforderten Pflichtangaben annähernd aus, um die angestrebte Vergleichbarkeit der Produkte für die Privatanleger zu erreichen.

Bei der angestrebten Durchsetzung anlegerschützender Vorschriften in der Beratung der Finanzinstitute schießt die schwarz-gelbe Koalition dagegen über das Ziel hinaus. Durch eine laufende Erfassung aller Anlageberater, Compliance-Beauftragten und Vertriebsbeauftragten soll die Aufsichtsführung verbessert werden. Tatsächlich aber soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgehend von konkreten Kundenbeschwerden künftig Missstände aufdecken und bei Bedarf auch sanktionieren. Die SPD fordert deshalb, die rund 300.000 Anlageberater in Deutschland erst bei Eingang solcher Beschwerden zu registrieren. So ließe sich der bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich verringern, ohne die bezweckte präventive Wirkung der Datenbank zu schmälern. Die BaFin ihrerseits ist aufgefordert, die für die Beschwerden innerbetrieblich Verantwortlichen bei ihren Prüfungen zu identifizieren. Denn selbst Verbraucherorganisationen gestehen zu, dass die Ursache struktureller Falschberatungen regelmäßig verfehlte unternehmensinterne Anreizsysteme sind. Keineswegs ist es vorrangig und stets allein der einzelne Anlageberater, der die Interessen seines Arbeitgebers über die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher stellt.

Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen erforderlich

Wie der Anlegerschutz in Deutschland wirksam verbessert werden könnte, hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im vergangenen Sommer in dem Antrag „Gesamkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen“ aufgezeigt. Das notwendige umfangreiche Maßnahmenpaket umfasst alle Akteure, Produkte und Vertriebswege. Daran gemessen ist das neue Anlegerschutzgesetz von CDU/CSU und FDP schlicht lapidar. Mit ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung vor allem auch auf, den Grauen Kapitalmarkt zu regulieren. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit einem „Finanz-TÜV“ alle mit Finanzdienstleistungen für Privatanleger befassten Institutionen und Personen in die Verantwortung für Transparenz und Haftung einbeziehen. Dazu sollen für alle Finanzvermittler und -berater Mindeststandards festgelegt und deren Einhaltung über eine Aufsicht sichergestellt werden. Ferner soll für die Anfang 2010 eingeführte Pflicht zur Protokollierung der Anlageberatung zusammen mit Verbraucherorganisationen und Anbieterverbänden ein standardisiertes und verbindliches Muster entwickelt werden. Auch sind die Finanzdienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Produktinformationsblättern zu verpflichten. Zusammen mit Verbraucherorganisationen und Anbieterverbänden ist auch hierfür ein standardisiertes und verbindliches Muster zu entwickeln. Darüber hinaus fordern die Sozialdemokraten, den Verbraucherschutzor-ganisation die Funktion eines Marktwächters Finanzen zu übertragen.

In einem Entschließungsantrag haben wir die Forderung nach einer Regulierung des Grauen Kapitalsmarktes erneut hervorgehoben. Außerdem haben wir das Fehlen eines Konzepts zur Stabilisierung der Offenen Immobilienfonds kritisiert. Bemängelt haben wir auch die absehbare Wirkungslosigkeit der vergleichsweise gering sanktionierten Meldepflichten als Instrument gegen das Problem des „Anschleichens“ an Unternehmen. Zu letztem Punkt haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter dem selben Tagesordnungspunkt abschließend beraten wurde. Nach unserem Vorschlag würde es ausländischen Interessenten zumindest erschwert, sich an feindliche Übernahmen „heranzuschleichen“. Ausländische Firmen, die bereits 30 Prozent an deutschen Unternehmen halten, sollen verpflichtet werden, ein neues Angebot an die Aktionäre abzugeben, wenn sie ihre Anteile weiter erhöhen.