Ein Viertel der Alleinerziehenden versorgt Kinder unter drei Jahren. Ihnen ist laut Sozialgesetzbuch Erwerbsarbeit nicht zuzumuten. Im Dezember 2011 waren es knapp 90.000 Alleinerziehende. Ein weiteres Viertel hat Kinder im Alter zwischen drei und sieben Jahren. Diese Gruppe kann nur der häufig schwer zu erfüllenden Bedingung sichergestellter Kinderbetreuung vermittelt werden. Ein Drittel der Alleinerziehenden besteht aus sogenannten „Aufstockerinnen“, die trotz Erwerbsarbeit Arbeitslosengeld II beziehen und arbeitsmarktpolitisch wenig Förderung erfahren.

Ein großes Problem für die Alleinerziehenden sind neben der mangelnden Akzeptanz durch die Arbeitgeber unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Sie brauchen häufig aufgrund ihrer Berufsfelder (Einzelhandel, Fertigungsberufe oder Reinigungspersonal) flexible Betreuungsstrukturen, die es nur selten gibt.

Alleinerziehende werden deutlich weniger bei Beschäftigung schaffenden Maßnahmen und beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen berücksichtigt. Auch bei den Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung liegt erheblich unter ihrem Anteil an den Arbeitslosen dieser Altersgruppe. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben sich kaum verbessert.

In ihrem Antrag „Neue Strategien für eine bessere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung“, den der Bundestag am 26. Oktober 2011 beraten hat, fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, Frauen dabei zu unterstützen, den Bezug von Arbeitslosengeld II schneller verlassen zu können. Dazu ist die Gleichstellungspolitik besser in der Bundesagentur für Arbeit zu verankern. Maßnahmen der Arbeitsagentur sollen auch in Teilzeit angeboten werden. Darüber hinaus sollen Alleinerziehende einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung während der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes erhalten. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder, die älter als drei Jahre oder Schulkinder sind, gelten. Neue Partner von Alleinerziehenden sollen erst nach einem Jahr Teil der Bedarfsgemeinschaft werden. Zudem fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Einführung eines gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Dieser würde die Zahl der Aufstockerinnen verringern.