Totgeglaubte leben länger. Das gilt auch für die Finanztransaktionssteuer. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen. Wir gehen nun die ersten Schritte zur Umsetzung dieser Steuer.

Die Finanztransaktionssteuer wird zu einer fairen Besteuerung des Finanzsektors beitragen, der bisher weder einer allgemeinen Verbrauchsteuer noch einer besonderen Verkehrsteuer unterliegt. Ein höherer Finanzierungsbeitrag ist allein schon wegen der hohen öffentlichen Kosten der Bankenrettung in der Finanzkrise 2008 gerechtfertigt.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz setzt sich, gemeinsam mit dem französischen Finanzminister, Bruno Le Maire, dafür ein, die Finanztransaktionssteuer so einzuführen, wie sie bereits in Frankreich existiert. Damit konnten die beiden Finanzminister eine bald zehnjährige Blockade in den Verhandlungen, im Rahmen der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit, der 10 Mitgliedstaaten der EU überwinden. Im Dezember 2019 hat der Bundesfinanzminister einen Vorschlag für einen Richtlinientext an die anderen beteiligten Mitgliedstaaten übersandt.

Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen

Das vorgeschlagene Modell sieht eine Besteuerung des Erwerbs von Aktien großer Unternehmen vor, die ihren Hauptsitz in einem der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten haben. Erfasst werden Unternehmen, deren Marktkapitalisierung am 1. Dezember des vorangegangenen Jahres 1 Mrd. Euro übersteigt. Der Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen.

Eine Finanztransaktionssteuer, die neben Aktien auch Derivate und andere, im Idealfall alle Finanzprodukte umfasst, wäre natürlich sinnvoller. Eine umfassende Besteuerung würde auch Spekulationen, Ausweichreaktionen und der Aufblähung der Finanztransaktionen entgegenwirken. Eine solch breite Finanztransaktionssteuer ist aber im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit nicht konsensfähig. Die Richtlinie definiert allerdings nur die Mindestanforderungen an die Finanztransaktionssteuer. Jedes Land der Verstärkten Zusammenarbeit kann eigenständig entscheiden, weitere Finanzprodukte in die Besteuerung einzubeziehen.

Die Kritik an der vorgeschlagenen Steuer, sie treffe vor allem einkommensschwache Kleinanleger und führe zu einer unangemessenen Steuerbelastung, hält einer seriösen Betrachtung nicht Stand. Dies belegt – sicher ungewollt – auch das jüngst im Auftrag der FDP erstellte Gutachten von Hans-Peter Burghof und Robert Jung zur Finanztransaktionssteuer.

Sorge um die einkommensschwachen Kleinanleger ist reichlich unehrlich

Der Anteil der von Privatanlegern gehaltenen deutschen Aktien ist relativ gering. Er beträgt bei den Dax-Aktien keine 18 Prozent (Quelle: Deutscher Investor Relations Verbund DIRK). Der Aktienbesitz nimmt außerdem mit dem Einkommen deutlich zu. Während von den Bürgern mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2.000 Euro nur 6 Prozent Aktien besitzen, beträgt dieser Anteil bei Bürgern mit einem Nettoeinkommen über 4.000 Euro 31 Prozent (Quelle: Deutsches Aktieninstitut). Die plötzliche Sorge um die einkommensschwachen Kleinanleger ist reichlich unehrlich.

Überhaupt führt die Finanztransaktionssteuer für Privatanleger zu keiner hohen Steuerbelastung. Sie haben in der Regel einen langfristigen Anlagehorizont und sind nicht an kurzfristigen Kursgewinnen interessiert. Sie lassen deshalb Aktien für einen längeren Zeitraum im Depot liegen. Der niedrige Steuersatz von 0,2 Prozent und die niedrige Umschlaghäufigkeit, d.h. die Häufigkeit mit der Aktien verkauft und vom Erlös wieder neue Aktien gekauft werden, führen zu einer geringen Steuerlast.

Aktienengagement bleibt attraktiv

Dieses Ergebnis zeigen auch die Belastungsrechnungen des Gutachtens. Bei der von den Autoren im Falle konservativer Anlagestrategien unterstellten Umschlaghäufigkeit von 0,3 und dem Steuersatz von 0,2 Prozent ergibt sich nach einer Anlagedauer von 25 Jahren eine Steuerlast von gerade einmal 1,68 Prozent. In dieser Zeit ist ein Anlagebetrag allerdings von 10.000 Euro auf 46.032 Euro angewachsen. Die während der gesamten Zeit gezahlte Finanztransaktionssteuer beträgt 787 Euro. Bei einer Umschlagshäufigkeit von 0,5 steigt die Steuerlast auf 2,66 Prozent. Die Steuer beläuft sich dann auf 1.245 Euro.

Mit der vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer bleibt ein langfristiges Aktienengagement zum Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge weiterhin attraktiv, denn die Steuer spielt im Verhältnis zu anderen Kosten, die für Privatanleger anfallen, etwa Orderprovisionen oder Depotkosten, eine marginale Rolle. Nennenswerte negative Folgen auf das Anlage- und Sparverhalten sind also nicht zu erwarten. Diese Erwartung wird durch die Erfahrung in Frankreich und in anderen Staaten bestätigt, wo der Handel mit Aktien teilweise schon sehr lange einer Finanztransaktionssteuer unterliegt.

Der aktuelle Vorschlag ist der erste ernsthafte Schritt zu einer Besteuerung von Finanztransaktionen. Auf diesem Weg zu einer umfassenden Besteuerung möglichst aller Finanzprodukte wollen wir weiter gehen.

 

Lothar Binding, MdB, ist finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion