Bisher werden Erträge aus Investmentfonds ausschließlich beim Anleger besteuert. Das soll für private Anleger eine steuerliche Gleichbehandlung von Direktanlage und Anlage über Investmentfonds sicherstellen. Das bisherige System birgt allerdings europarechtliche Risiken, da es in bestimmten Fällen eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von inländischen und ausländischen Fonds vorsieht. Aufgrund seiner Komplexität verursacht die Investmentbesteuerung außerdem für die Fonds, die Steuerverwaltung und die Anleger einen hohen Aufwand. Schließlich hat sich das Investmentsteuerrecht als anfällig für Steuergestaltungen erwiesen.
Durch die Reform des Investmentsteuergesetzes sollen die europarechtlichen Risiken ausgeräumt, administrativer Aufwand abgebaut und Steuersparmodelle verhindert werden.
Für Publikum-Investmentfonds wird ein neues Besteuerungssystem eingeführt, das wie bei Kapitalgesellschaften auf einer getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern beruht. Dividenden und Immobilienerträge werden künftig beim Investmentfonds bereits mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Diese Vorbelastung wird durch eine steuerliche Teilfreistellung der Ausschüttungen beim Anleger wieder kompensiert. Das neue System ist so angelegt, dass es insgesamt zu keiner höheren Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds kommt. Durch die Besteuerung auf Fondsebene wird eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds erreicht.
Die steuerliche Behandlung der vom Publikum-Investmentfonds nicht ausgeschütteten Erträge wird außerdem stark vereinfacht. Statt der differenzierten Ermittlung einer steuerlichen Bemessungsgrundlage für jede einzelne Art von Kapitalerträgen wird künftig eine pauschalierte Besteuerung vorgenommen.
Das Investmentsteuerreformgesetz enthält außerdem Regelungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Steuervermeidungen durch sogenannte Cum/Cum-Geschäfte. Bei diesen Gestaltungsmodellen wird die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Aktien ausgenutzt. Durch Verkauf und Rückkauf von Aktien um einen Dividendenstichtag werden steuerpflichtige Dividenden in steuerfreie Veräußerungsgewinne umgewandelt. Um diese Gestaltung einzudämmen, können Steuerpflichtige künftig nur noch in den Genuss von Steuererstattungen gelangen, wenn sie die Aktien in der Zeit um den Dividendenstichtag wenigstens für eine Frist von 45 Tagen in ihrem Besitz haben. Durch diese Haltefrist sollen die kurzfristigen Kauf- und Rückkaufgestaltungen unattraktiv gemacht werden.