Mit dem geplanten Gesetz soll die Abgabenordnung technisch und redaktionell an den neuen Zollkodex der Europäischen Union angepasst werden, der den bisher geltenden am 1. Mai 2016 ablöst.
Zudem sieht der Gesetzentwurf inhaltliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an die Rechtsprechung der EU vor. Mit dem Gesetz sollen auch Empfehlungen des Bundesrechnungshofs umgesetzt werden, die zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren beitragen. Es werden u. a. bestimmte Leistungen des Arbeitgebers zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf steuerfrei gestellt.
Außerdem wird bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren kann, die bisherige Freigrenze von 110 Euro auf einen Freibetrag umgestellt.
Bei dem Zollkodex-Anpassungsgesetz handelt es sich im Grunde um das Jahressteuergesetz. Es greift auch einige Forderungen der Länder auf. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf am Donnerstagabend in 2./3. Lesung zugestimmt (Drs. 18/3017, 18/3158).
Der zuständige Berichterstatter Jens Zimmermann stellt fest: „Das Jahressteuergesetz enthält in der Endfassung knapp fünfzig Einzelmaßnahmen quer durch das deutsche Steuerrecht. Die SPD-Fraktion hat sich in den Beratungen besonders dafür eingesetzt, dass steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer erhalten bleiben.“