Im Jahr 2024 soll endlich nur noch ein Rentenwert existieren, und ab 1. Januar 2025 gibt es dann keine Unterschiede mehr bei der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland: Das ist sozial gerecht, entspricht dem Wunsch eines Großteils der Bevölkerung und stärkt den Zusammenhalt in unserem Land. Dazu hat der Bundestag am 1. Juni den Entwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes (Drs. 18/11923, 18/12584 ) in 2./3. Lesung beschlossen.
Überleitungsprozess bei der Rente war notwendig
Das lohn- und beitragsbezogene Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland wurde mit der deutschen Wiedervereinigung auf die fünf neuen Länder und den Ostteil Berlins übergeleitet. Weil das Lohnniveau in Ost- und Westdeutschland sehr unterschiedlich war, wurden für die Rentenberechnung in Ostdeutschland andere Rechengrößen eingeführt, um die damals erheblichen Lohnunterschiede auszugleichen. Diese Regelung sollte für eine Übergangsphase gelten, innerhalb derer einheitliche Einkommensverhältnisse erreicht werden sollten. Auch 2017 gelten diese Regelungen noch.
Das bedeutet, dass die Einkommensunterschiede in Ost- und Westdeutschland ausgeglichen werden, indem die ostdeutschen Löhne für die Rentenberechnung rechnerisch auf das Westniveau angehoben werden. Sie werden mit dem so genannten Hochwertungsfaktur multipliziert, der den Abstand zwischen dem Durchschnittslohn Ost und West darstellt.
Rentenangleichung in sieben Schritten
Der Gesetzentwurf zum Abschluss der Rentenüberleitung, für den die SPD-Bundestagsfraktion und Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) mit dem Koalitionspartner gestritten haben, sieht vor, dass die Angleichung der Rentenwerte in sieben Schritten erfolgen soll. Diese sollen mit der jährlichen Rentenanpassung einhergehen.
Der erste Schritt zur Angleichung soll zum 1. Juli 2018 gemacht werden. Hierbei wird der aktuelle Rentenwert Ost unabhängig von der Lohnentwicklung in Ostdeutschland von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts erhöht. Weitere Angleichungsschritte sollen jeweils zum 1. Juli von 2019 an bis 2024 vorgenommen werden. Parallel dazu wird der Hochwertungsfaktor abgesenkt und die Beitragsbemessungsgrenze sowie die Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr) werden an die Westwerte angeglichen. All dies erfolgt ebenfalls in sieben Schritten. Ab 1. Juli 2024 soll ein gesamtdeutscher Rentenwert gelten, und ab 1. Januar 2025 sollen Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße einheitlich sein. Die Hochwertung der ostdeutschen Löhne endet auch zum 1. Januar 2025. Im Übrigen gibt es heute in vielen Branchen gar keine Lohnunterschiede mehr zwischen Ost- und Westdeutschland.
Rentenangleichung wird auch aus Steuermitteln finanziert
Mit der Angleichung des aktuellen Rentenwerts Ost steigen die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Mehrkosten betragen 2018 bis zu 600 Millionen Euro und werden sich bis auf maximal 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 erhöhen. Gleichen sich die Löhne in Ost- und Westdeutschland schneller an (wonach es derzeit aussieht), fallen auch die Kosten der Rentenangleichung geringer aus. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion und von Ministerin Nahles werden die Kosten auch aus Steuermitteln und nicht nur aus der Rentenkasse finanziert. Denn die Angleichung der Ost- und Westrenten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten nicht allein den Beitragszahlern aufgebürdet werden können.
Der Bund wird sich zukünftig stufenweise an der Bewältigung der demografischen Entwicklung und der Finanzierung der Renten beteiligen. Beginnend im Jahr 2022 wird der Bundeszuschuss um 200 Millionen Euro und danach in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich um jeweils 600 Millionen Euro erhöht. Ab dem Jahr 2025 wird die Erhöhung dauerhaft 2 Milliarden Euro betragen.