Die „Weimarer Reichsverfassung“ begründete vor 100 Jahren die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland. Am 19. Januar 1919 durften erstmals in der Geschichte alle Deutschen, die mindestens 20 Jahre alt waren, wählen – auch die Frauen. Die gewählte Nationalversammlung verabschiedete wenige Monate später, am 14. August 1919, die „Weimarer Reichsverfassung“. Sie organisierte Deutschland als Republik, Demokratie und als sozialen Rechtsstaat. Und sie wirkt bis heute nach: Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes diente die Weimarer Verfassung 1948 in vielen Punkten als Vorlage. Zentrale Grundrechte wie der Gleichheitssatz oder das Recht auf Religionsfreiheit haben sie wenig verändert nach dem zweiten Weltkrieg auch im Grundgesetz verankert. Gleichzeitig gilt: Wer an die Errungenschaften der Weimarer Reichsverfassung erinnert, der muss auch an das Ende der Weimarer Republik erinnern. Sie mündete in der schlimmsten Katastrophe des 20. Jahrhunderts: der nationalsozialistischen Diktatur, dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg.

Erinnerung wach halten

Mit dem Antrag vom Donnerstag setzen sich die Fraktionen von SPD und CDU/CSU dafür ein, die Erinnerung an die erste demokratische Verfassung in Deutschland wach zu halten und die richtigen Schlüsse aus ihr zu ziehen. Für die Koalitionsfraktionen steht fest: Wer sich intensiv mit der Weimarer Demokratie und ihrem Scheitern beschäftigt, wird sich danach stärker für unsere heutige Verfassung und unsere freie Gesellschaft einsetzen können.

Umso wichtiger ist es den Koalitionsfraktionen, Orte der deutschen Demokratiegeschichte zu fördern. Das 100-jährige Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung ist dafür ein würdiger Anlass. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU begrüßen die zahlreichen Veranstaltungen rund um das Jubiläum und den Aufbau eines „Hauses der Weimarer Republik – Forum für Demokratie“ ebenso wie die Programme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, die nachhaltig abgesichert werden müssen.

Orte der Freiheit und Demokratie fördern

Zudem soll eine Tradition aus der Weimarer Reichsverfassung aufgegriffen werden: So soll jede Schülerin und jeder Schüler zum Schulabschluss ein gedrucktes Exemplar des Grundgesetzes erhalten, mit Begleittexten zur Entstehung und historischen Einordnung.

Zudem soll der Bundestag 10 Millionen Euro für ein Förderkonzept für die Orte der Freiheit und der Demokratie in Deutschland zur Verfügung stellen. Im Rahmen dieses Konzepts sollen herausragende Erinnerungsorte der Demokratie in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen werden. Außerdem soll eine institutionelle Struktur geschaffen werden, die als Anlaufstelle für die Förderung und Beratung bestehender und noch aufzubauender Demokratieorte fungiert.