Wir begrüßen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus muss auch Schwerpunkt in der deutschen Politik sein. Leider sieht die neue Bundesregierung hierzu keine Notwendigkeit, denn faktisch werden die Mittel gegen Rechtsextremismus gekürzt, da nun mit den Geldern auch andere Form des Extremismus bekämpft werden sol­len, erklärt Gabriele Fograscher.

 

Wir begrüßen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verherrlichung des nationalsozialistischen Regimes weiterhin als Tatbestand der Volksverhetzung strafbewehrt ist, ausdrücklich. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Verschärfungen des Versammlungsrechts bestätigt.

 

Geklagt hatten Neonazis, die ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt sahen, weil ihre Aufmärsche in Wunsiedel zur Glorifizierung des Hitler-Stellvertreters Heß verboten wurden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen. Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, denn die Befürwortung der NS-Herrschaft ist in Deutschland ein Angriff auf die Identität des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland.

 

Neben der Anwendung aller rechtstaatlichen Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus muss dieses Thema auch Schwerpunkt in der deutschen Politik sein. Leider sieht die neue Bundesregierung hierzu keine Notwendigkeit, denn faktisch werden die Mittel gegen Rechtsextremismus gekürzt, da nun mit den Geldern auch andere Form des Extremismus bekämpft werden sollen.

 

Dieses ist ein fatales Zeichen für unsere Demokratie.