Bei der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sucht die CDU/CSU mühsam ihre Position. Nicolette Kressl bezweifelt, dass es die schwarz-gelbe Koalition jemals fertigbringt, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Zu viele in der FDP, aber auch der Union müssen von der Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns überzeugt werden.

 

Die aktuell mehr als 11.000 Selbstanzeigen sind das Ergebnis des Scheiterns einer "kühl kalkulierten" Steuerhinterziehungsstrategie. Diese Einsicht von Finanzpolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zeigt, dass ein Teil der schwarz-gelben Koalition in der Besteuerungsrealität angekommen ist. Zumindest hinsichtlich der Problemanalyse.

 

Weiterhin hilflos gegen die mit professioneller Beratung begangenen Steuerhinterziehungen oder späteren Selbstanzeigen wirken dagegen die heutigen Vorschläge der Union zur Rettung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige nach Paragraf 371 Abgabenordnung (AO).

 

Wir sind sehr gespannt darauf, wie die Rechtsexperten die Vorschläge zur graduellen Vorverlegung des Zeitpunktes der Tatentdeckung und zur Streichung der Teilselbstanzeige bewerten werden. Jedenfalls sollten die Unionspolitiker endlich begreifen, dass die Zahlung von Hinterziehungszinsen nach Paragraf 235 AO keine Voraussetzung der Straffreiheit bei Selbstanzeige ist, sondern nur der Ausgleich der ungerechtfertigten Zinsvorteile durch die Hinterziehung. Jeglicher Zinszuschlag wäre deshalb - im Widerspruch zur Idee des Paragrafen 371 AO - eine Bestrafung.

 

Die entscheidende Frage aber ist, ob es jemals zu einem solchen Gesetzgebungsvorhaben der schwarz-gelben Koalition kommen wird: Die schwierigste Aufgabe der Finanzpolitiker der CDU/CSU wird es sein, nicht nur die FDP, sondern auch die eigenen Rechtspolitiker in Bund und Ländern von der Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns zu überzeugen.

 

Im Interesse der überfälligen parlamentarischen Auseinandersetzung wird die SPD-Bundestagsfraktion in der nächsten Sitzungswoche eine Initiative zur Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung vorlegen.