Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

In der heute von „Reporter ohne Grenzen“ vorgestellten weltweiten „Rangliste der Pressefreiheit“ wird die Situation von Medienschaffenden in Deutschland lediglich als „zufriedenstellend“ eingestuft. Deutschland wird um zwei Plätze herabgestuft. Im Zusammenhang mit Demonstrationen kam es zu Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das alarmierend und zeigt erneut: Wir brauchen besseren Schutz für Medienschaffende.

„Es ist ein äußerst alarmierendes Zeichen, dass in Deutschland die Vorfälle von Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit zugenommen hat. ‚Reporter ohne Grenze‘ zählt für das Jahr 2020 allein 65 gewaltsame Angriffe gegen Medienschaffende. Wenn Journalistinnen und Journalisten geschlagen, bedroht und beleidigt werden, ist das ein unerträglicher Zustand und ein Angriff auf die Informationsfreiheit und die freie Meinungsbildung in unserem Land. Die Mehrzahl der Übergriffe ereignete sich bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Die Herabstufung der Lage der Pressefreiheit von ‚gut‘ auf ‚zufriedenstellend‘ macht deutlich, dass wir noch besseren Schutz für Medienschaffende brauchen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für den besseren Schutz von Medienschaffenden bei ihrer Arbeit ein. In unseren ‚Aktionsprogrammen für freie und unabhängige Medien‘ schlagen wir konkrete Maßnahme für mehr Freiheits- und Schutzrechte vor. Insbesondere die polizeilichen Sicherheitsbehörden des Bundes, aber auch die der Länder, müssen noch stärker sensibilisiert werden, um Journalistinnen und Journalisten in deren Arbeit zu unterstützen. Die Stärkung der Auskunftsrechte für Medienschaffende und die Verbesserung von sozialen Rahmenbedingungen für den Journalismus sind ebenfalls wichtige Bausteine, die für den Schutz der Pressefreiheit unerlässlich sind.“

Die Aktionsprogramme finden sie hier: 
Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien vom 4. Juni 2019
Aktionsprogramm II Für freie und unabhängige Medien vom 15. Dezember 2020