Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages wird der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Strafrecht verankert. Damit kann die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates in deutsches Recht umgesetzt werden. Künftig wird jede Form der nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung unter Strafe gestellt. Das ist ein Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht, der nötig und überfällig war.

„Es war ein langer Weg: Jetzt kommt es im Sexualstrafrecht zu einem historischen Paradigmenwechsel. Wir schließen mit der Gesetzesänderung Lücken im geltenden Strafrecht und kommen dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach, sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Dass viele Fälle, die nach dem Strafempfinden der Bevölkerung nach aktueller Rechtslage nicht strafbar sind, ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Auch mit der Einführung eines Straftatbestands der sexuellen Belästigung beseitigen wir eine Schieflage, denn bisher ist sie nur strafbar, wenn sie am Arbeitsplatz stattfindet. Künftig wird auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

Eine Modernisierung des Sexualstrafrechts wurde lange diskutiert, die SPD hatte sich immer für den Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln kam eine gesellschaftliche Debatte in Gang, die nun auch innerhalb der Unionsfraktion zu einem Umdenken geführt hat. Es ist gut, dass wir mit dem heutigen Beschluss das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken. Wer sich über ein „Nein!“ zu einer sexuellen Handlung hinweg setzt, wird jetzt endlich konsequent bestraft. Das ist ein großer Erfolg.“