Michael Roth kritisiert das Mediengesetz in Ungarn. Die Freiheit der Medien gehöre zu den unveräußerlichen Grundrechten in der Europäischen Union. Das vom ungarischen Parlament beschlossene und vom Ministerpräsidenten Viktor Orban initiierte Mediengesetz sei ein inakzeptables Instrument der staatlichen Pressezensur.

 

Die Freiheit der Medien gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten in der Europäischen Union. Keine noch so große parlamentarische Mehrheit darf diese beschneiden. Das vom ungarischen Parlament beschlossene und vom Ministerpräsidenten Viktor Orban initiierte Mediengesetz ist ein inakzeptables Instrument der staatlichen Pressezensur. Die Kontroll- und Eingriffsrechte der neuen Medienbehörde NMHH nicht nur auf öffentlich-rechtliche, sondern auf alle privaten Fernseh- und Rundfunksender sowie Zeitungen und Internetportale sind unverhältnismäßig und undemokratisch.

 

Die regierende Partei FIDSZ macht sich nicht nur den Staat zu Beute, sondern unterdrückt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Medien drohen, zu willfährigen Abnickern der Regierungspolitik degradiert zu werden. Die parlamentarische Kontrolle der NMHH ist faktisch außer Kraft gesetzt. Das ist beschämend für einen Staat, der sich als einer der ersten Mittelosteuropas von kommunistischer Diktatur und Unterdrückung befreit und den Weg hin zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit konsequent beschritten hat. Ministerpräsident Orban und die Regierungspartei FIDESZ gefährden damit Ungarns Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Januar 2011. Die SPD-Bundestagsfraktion erklärt sich solidarisch mit allen gesellschaftlichen und politischen Kräften Ungarns, die das Mediengesetz kritisieren.