Die Klarstellung des Bundesfinanzministeriums war mehr als überfällig. Es ist unklar, warum die Bundesregierung erst nach massiven Protest eine Klarstellung ihres eigenen Gesetzentwurfs vorgenommen hat. So spät sie auch kommen mag, ist diese Präzisierung natürlich zu begrüßen. Private Musikschulen aber auch andere private Bildungseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zur Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für die Kultur. Dabei kommt ihnen auch ein wichtiger sozialer Auftrag zu. Bei einer steuerlichen Schlechterstellung solcher Einrichtungen wäre gerade dieser Auftrag in Gefahr. Eine finanzielle Mehrbelastung würde sich zwangsläufig auf die Kosten für entsprechende Bildungsangebote auswirken. Dies würde letztendlich diejenigen treffen, für die der Unterricht der eigenen Kinder bereits jetzt eine finanzielle Belastung darstellt.
Private Musikschulen und Bildungseinrichtungen hatten zuvor gegen einen Passus im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 protestiert, in dem eine Umsatzsteuer für private Bildungseinrichtungen angekündigt war. Dieser Befürchtung wurde nun von Seiten des Bundesfinanzministeriums entgegengetreten.