Ernst Dieter Rossmann, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher:

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschafts- und Hochschulbereich beschlossen. Die geplante Neuregelung ermöglicht den Einstieg des Bundes in eine dauerhafte, anteilige Grundfinanzierung aller Hochschulen. Die Änderung wird es darüber hinaus ermöglichen, die Erfolge der zeitlich befristeten Exzellenzinitiative über neue und langfristigere Förderformate fortzuschreiben.

„Die Große Koalition bringt mit der Änderung des Artikel 91b GRUNDGESETZ eine erste, große Strukturreform zur Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland auf den Weg. Anstatt nur zeitlich befristete Projekte an Hochschulen fördern zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.

Wir setzen uns als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass wir diese neuen Möglichkeiten zügig nutzen, um etwa die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland zu verbessern.

Kooperationsprojekte von Hochschulen mit der außeruniversitären Forschung werden durch die Neufassung des Artikel 91b GRUNDGESETZ ebenfalls deutlich erleichtert. Wir wollen dies nutzen, um die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Hochschulsystems in Spitze und Breite zu stärken. Exzellenz- und Breitenförderung schließen einander nicht aus, sondern sind zwei eng verknüpfte Komponenten einer modernen Wissenschaftsförderung.

Die SPD wirbt natürlich ungeachtet der aktuell anstehenden Entscheidung dafür, nach diesem wichtigen und richtigen Schritt zur Förderung der Hochschulen und der Wissenschaftslandschaft das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, sind auch gut für Kitas und Schulen. Die SPD ist zuversichtlich, dass sich auch hier am Ende die Vernunft durchsetzen und das Kooperationsverbot gänzlich wegfallen wird.“