Die Erhöhung der Grenzwerte für aus Japan importierten Waren innerhalb der EU muss umgehend rückgängig gemacht werden. Belastete Lebensmittel aus Japan dürfen nicht in den Handel kommen, damit keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher - vor allem Kinder - entsteht, erklärt Kerstin Tack.

 

Frau Aigner muss sich in Brüssel umgehend dafür einsetzen, dass EU-weit einheitlich niedrige Grenzwerte für Radioaktivität in Nahrungsmitteln gelten. Die Erhöhung der zulässigen Werte für Lebensmittel aus Japan, die die EU-Kommission jetzt vorgenommen hat, ist im Vergleich zur Situation nach Tschernobyl falsch und muss rückgängig gemacht werden. Einfuhrkontrollen müssen so verschärft werden, dass keine belasteten Lebensmittel aus Japan in den Handel kommen.

 

Für Lebensmittel in Europa gelten derzeit Höchstgrenzen in Nahrungsmitteln zum Beispiel für Cäsium von 600 Becquerel (Bq) pro Kilogramm, für Säuglingsnahrung 370 Bq Für Lebensmittel aus Japan können es jetzt 1250 Bq beziehungsweise 400 Bq sein. Selbst in Japan gelten zur Zeit schärfere Grenzwerte als in der EU, für das radioaktive Cäsium sind es 500 Bq.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht maximalen Schutz und dürfen nicht verunsichert werden. Mögliche Gesundheitsgefahren insbesondere für Kinder müssen ausgeschlossen sein.

 

Zwar werden in Deutschland insgesamt nur wenige Lebensmittel aus Japan eingeführt und die bereits verschärften Kontrollen haben noch keine Auffälligkeiten gezeigt. Die Sorgen der Menschen müssen jedoch ernst genommen werden und ein höchstmöglicher Schutz gesichert sein.