Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin;
Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:
Heute hat der Bundestag das Gesetz zu freiwilligen und staatlich abgesicherten Reisegutscheinen beschlossen. Damit werden die vorausgezahlten Kundengelder für nicht stattgefundene Reisen gesichert. Durch die Annahme des Gutscheins können die Reiseveranstalter vor drohender Insolvenz aufgrund der Rückzahlungsverpflichtungen geschützt werden. Wegen der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Pauschalreisen abgesagt werden.
„Freiwillige Gutscheine sind für Reisende und Veranstalter gleichermaßen eine gute Lösung. Reiseveranstalter bekommen damit die Möglichkeit, die bezahlte Reise in Form eines Gutscheins an ihre Kundinnen und Kunden zurück zu geben. Das mildert ihre Liquiditätsengpässe, in die viele wegen der Corona-Krise und der damit verbundenen Rückzahlungsverpflichtungen geraten sind. Insbesondere kleine und mittelständische Reiseveranstalter können so vor drohender Insolvenz verschont werden.
Für Reisende ist es durch die neue Regelung besonders attraktiv einen Gutschein anzunehmen, denn dieser wird vom Staat gegen mögliche Insolvenzen abgesichert. Wenn viele Reisende hingegen ihr Geld zurückfordern und ein Reiseveranstalter dadurch Insolvenz anmelden muss, wäre ihr Anspruch nur zum Teil abgesichert. Der Gutschein hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher den Vorteil, dass der Wert über den angezahlten Reisepreis zu 100 Prozent staatlich garantiert wird. Ein abgesicherter Reisegutschein kann bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden. Geschieht dies nicht, erhalten die Reisenden ihre Vorauszahlungen unverzüglich und automatisch erstattet.
Gemeinsam mit der Reisebranche gilt es nun dafür zu werben, dass möglichst viele Reisende einen Gutschein annehmen. Denn damit leisten Reisende einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.“