Johannes Schraps, zuständiger Berichterstatter:

Mit dem heute im Finanzausschuss beschlossenen Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz werden eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, mit denen der Finanzmarkt im Sinne der VerbraucherInnen stärker reguliert wird. Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung werden bei 2,5 Prozent gedeckelt. Damit schützen wir VerbraucherInnen wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen und faire Vermittlerinnen und Vermittler vor schwarzen Schafen.

„Künftig wird es Regelungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister geben, die über ihre Plattformen Kredite vermitteln. Auch in diesem Bereich steht für uns der Verbraucherschutz im Vordergrund. Neben einer Haftung für die Angaben im Anlageninformationsblatt werden Bußgeldtatbestände eingeführt, wenn gegen die Vorgaben der EU-Verordnung verstoßen wird. Im Übrigen sind die inhaltlichen Anforderungen an die Schwarmfinanzierung in einer EU-Verordnung selbst enthalten und gelten daher unmittelbar auch im Inland. Mit dem Gesetzentwurf wird zudem die Aufsicht über Factoring- und Leasingunternehmen gestärkt, um Schadensfälle in dem Bereich künftig früher erkennen zu können.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird weiterhin für einen lückenlosen finanziellen Verbraucherschutz eintreten. Dazu gehört für uns auch Transparenz über Zahlungskonten. Wir hätten mit dem Gesetz zusätzlich gerne die BaFin damit beauftragt, das nach EU-Recht vorgeschriebene kostenlose Vergleichsportal für Zahlungskonten zu betreiben. Leider war die CDU/CSU-Fraktion nicht bereit, diese Lösung mitzutragen, obwohl in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss deutlich wurde, dass es hierzu keine sinnvolle Alternative gibt.“