Marianne Schieder, zuständige Berichterstatterin:

Die Deutsche Dienststelle gibt Angehörigen Auskunft über den Verbleib von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht und leistet damit eine wichtige humanitäre Aufgabe. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz ist der Weg frei für die Überführung der als Berliner Landesbehörde geführten Einrichtung in das Bundesarchiv. Mittelfristig wird dadurch auch der Dokumentenbestand gesichert.

„Aufgrund des Viermächte-Status konnte die Deutsche Dienststelle in Berlin nicht als Bundesbehörde gegründet werden. Behelfsmäßig übernahm sie als Landesbehörde Bundesaufgaben. Durch das heute beschlossene Gesetz können wir diesen Anachronismus beenden und die Deutsche Dienststelle ins Bundesarchiv überführen.

Im Bundesarchiv sind die Aufgaben der Wehrmachtsauskunftsstelle gut verortet. Denn zunehmend wandelt sich deren Tätigkeit von der Unterstützung von Menschen, die nach ihren Angehörigen suchen, hin zum Erhalt wichtiger zeitgeschichtlicher Dokumente. Im Zuge von anstehenden Neubauten des Bundesarchives können wir außerdem sicherstellen, dass die vorhanden Unterlagen auch in den kommenden Jahrzehnten sachgemäß gelagert werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Beschäftigte beim Übergang zu ihrem neuen Dienstherren nicht schlechter gestellt werden. Wo nötig, müssen daher persönliche Zulagen gewährt werden, um soziale Härten abzufedern. Kulturstaatsministerin Grütters haben wir bereits aufgefordert, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.“