Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lastkraftwagen (Lkw) zu verbringen, ist verboten. Der Bundesrat bestätigte eine entsprechende Klarstellung im Fahrpersonalgesetz. Auf den Autobahnrastplätzen muss nun effektiv kontrolliert werden.

„Den katastrophalen Verhältnissen auf deutschen Autobahnrastplätzen wird ein Riegel vorgeschoben. Noch sind viele Rastplätze oft heillos überfüllt. Die Fahrerinnen und Fahrer der Lkw hausen unter menschenunwürdigen Zuständen in und um ihre Fahrzeuge – viele Wochenenden hintereinander. Sie sehen oft monatelang weder Heim noch Familie. Verbringen Lkw-Fahrerinnen und Fahrer ihre 45-stündige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug, drohen ihnen durch die vom Bundesrat bestätigte Klarstellung im Fahrpersonalgesetz empfindliche Bußgelder.

Jetzt sind die Kontrollbehörden in der Pflicht und haben alle Möglichkeiten das Verbot durchzusetzen. Effektive Schwerpunktkontrollen mit abschreckendem Charakter müssen folgen. Dazu sind integrative Kontrollen mit Polizei, Bundesamt für Güterverkehr, Zoll und auch Ämtern für Arbeitsschutz notwendig. Die Handlungsanweisungen und Kontrollvorgaben dazu müssen zügig erstellt werden. Die Beamten vor Ort müssen das Handwerkszeug erhalten, um die Fahrt- und Ruhezeiten effektiv kontrollieren zu können.

Die Beharrlichkeit der SPD-Bundestagsfraktion zeigt Wirkung. Im Dezember 2014 versprach die Bundesregierung ein deutsches Verbot. Zweieinhalb Jahre und viele Verhandlungen später konnte der institutionelle Widerstand in der Sache endlich gebrochen werden. Der maßgeblich von den Verkehrspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion formulierte und vorangetriebene Änderungsvorschlag hat sich durchgesetzt. Lohn- und Sozialdumping auf den Autobahnen sind damit nicht überwunden, aber ein wichtiger Schritt ist getan.“