Im Bundestag haben heute die Ampelfraktionen das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet. Damit werden hinweisgebende Personen vor beruflichen Repressalien besser geschützt, wenn sie beispielsweise Straftaten an eine interne oder externe Meldestelle melden. Das Gesetz beruht auf einer EU-Richtlinie. Die Regelungen gehen aber über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, um Arbeitnehmer:innen besser zu schützen.

Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:

„Es ist eine gute Nachricht für die Zivilgesellschaft, dass die Fortschrittskoalition das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet hat. In der letzten Legislaturperiode hätte die Richtlinie nur mehr als unzureichend umgesetzt werden können. Dass wir den Schutzbereich auch auf nationales Recht ausgeweitet haben, wird hinweisgebenden Personen mehr Rechtssicherheit und Verlässlichkeit geben. Dabei sind wir uns als Koalition klar, dass das zunächst ein Zwischenschritt ist und wir eine Erweiterung des Anwendungsbereichs im Blick behalten. Sehr zu begrüßen ist, dass Unternehmen und Behörden auch anonyme Meldungen entgegennehmen müssen. Das setzt die Hemmschwelle für hinweisgebende Personen herab, die zwar Meldungen abgeben wollen, aber erst Vertrauen zu der Meldestelle entwickeln müssen. Auch wenn die Einrichtung von Meldekanälen zunächst wie eine Belastung erscheint, sehen wir den Gewinn der Meldungen von Missständen und Verstößen für Unternehmen, Behörden und die Zivilgesellschaften.“

Sebastian Fiedler, zuständiger Berichterstatter:

„Wer Hinweise auf Straftaten, Rechtsverstöße oder große Missstände gibt, verdient unseren Respekt. Es gehört viel Mut dazu, so etwas zu melden. Viel zu oft bleiben solche Taten nämlich im Verborgenen und werden erst viel zu spät oder gar nicht aufgedeckt. Das verursacht in der Wirtschaft immense Schäden und sorgt in Behörden dafür, dass bedrohliche Fehlentwicklungen, wie rassistische Chatgruppen, Netzwerke von Verschwörungsextremisten oder korruptive Strukturen viel zu lange nicht auffallen.

Daher ist es wichtig, den mutigen Menschen, die Hinweise auf derartige Vorgänge geben, vor Repressalien zu schützen. Wir bauen dazu den Hinweisgeberschutz so gut und so schnell wie möglich aus. Dies ist nur der erste gute Schritt: Wir schauen uns als nächstes unter anderem den Bereich der nationalen Sicherheit und Verschlusssachen an - auch im Bereich der Polizei. Beim Anwendungsbereich des Gesetzes werden wir prüfen, ob er hinweisgebende Personen hinreichend schützt. Bei Bedarf werden wir ihn erweitern.“