Heute haben wir im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Damit machen wir einen wichtigen Schritt zur Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes. Durch die weitere Regulierung und das Verbot einiger hochspekulativer Vermögensanlagen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft wirkungsvoller vor den erheblichen Risiken des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden.

Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin:

„Wir verbieten sogenannte Blindpool-Anlagen, also Geldanlagen in Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Anlage völlig unklar ist, wofür das Geld investiert werden soll. Diese hochriskante Anlageform war in der Vergangenheit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem erheblichen Risiko eines Totalverlusts behaftet.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns damit auseinandergesetzt, was diese Regelung für Bürgerwindparks und andere wünschenswerte Initiativen bedeutet. Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen haben wir sichergestellt, dass solche Initiativen trotz des Blindpoolverbots weiterhin möglich sind, ohne Abstriche beim Anlegerschutz zu machen.“

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir auf Skandale wie die Pleite des Containeranbieters P&R, mit denen Anlegerinnen und Anleger in der Vergangenheit hohe Geldsummen verloren haben.

Neben dem Verbot von Blindpools statten wir die BaFin mit verbesserten Prüfungsmöglichkeiten bei Vermögensanlagen aus, so dass sie Missstände früher erkennen kann. Außerdem erhöhen wir die Verbrauchertransparenz, indem eine Mittelverwendungskontrolle bei Geldanlagen eingeführt wird, die unmittelbar in Sachgüter fließen. Weiterhin wird der Vertrieb von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Anlageberater und Vermittler beschränkt und die Verwalter geschlossener Publikumsfonds der Erlaubnispflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch unterstellt.“