Deutschland tut sich weiter schwer mit der Umsetzung der europäischen Initiative zu einem gemeinsamen Qualifikationsrahmen in Europa. Auf der Zielgeraden sind noch wichtige Fragen offen, wie deutsche Ausbildungen Schulen, in Betrieben und an Hochschulen in das vorgegebene 8-stufige Schema eingeordnet werden sollen, erklären Garrelt Duin und Ernst-Dieter Rossmann.
Deutschland tut sich weiter schwer mit der Umsetzung der europäischen Initiative zu einem gemeinsamen Qualifikationsrahmen in Europa. Auf der Zielgeraden sind noch wichtige Fragen offen, wie deutsche Ausbildungen Schulen, in Betrieben und an Hochschulen in das vorgegebene 8-stufige Schema eingeordnet werden sollen.
Bei allen dazu notwendigen Abwägungen zwischen den Bildungsbereichen darf ein Grundsatz nicht unter die Räder geraten: Die berufliche Bildung ist gleichwertig mit dem höchsten allgemeinbildenden Abschluss, dem Abitur, und entsprechend im Qualifikationsrahmen aufzunehmen. Vorschläge, in denen der Großteil der 3 oder 3½-jährigen dualen Ausbildungen tiefer als das Abitur eingeordnet wird, werden den in den Ausbildungsgängen vermittelten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen nicht gerecht. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hier an der Seite der Sozialpartner.
Die Berufsbildung ist ein zentraler Baustein der Fachkräfteausbildung in Deutschland und genießt international einen guten Ruf. Sie trägt die Hauptlast der Fachkräftesicherung für die Wirtschaft, bietet attraktive Berufsbilder und eröffnet Karriereperspektiven in der Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt, und zunehmend auch direkt zur Hochschule. Den Berufsabschluss unterhalb der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife einzusortieren, wäre ein Schlag ins Gesicht für die Auszubildenden und allen, die sich in der Berufsbildung engagieren.
Sachlich naheliegend wäre die Einordnung der Berufsbildung auf den Stufen drei (zweijährige Ausbildungen) und vier sowie des Abiturs gleichwertig auf Stufe vier. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz, das Abitur auf Stufe fünf zu setzen, ist daher in Frage zu stellen. Gerade auch deswegen, weil die Hochschulen selbst mittlerweile die Gleichwertigkeit der beruflichen Aufstiegsfortbildungsabschlüsse wie Techniker oder Fachwirt mit dem Bachelor auf Stufe sechs anerkennen, zeitgleich aber die Kultusminister für das Abitur Sonderprivilegien einfordern.
Sollte keine Einigung möglich sein wäre es sinnvoll, die allgemeinbildenden Abschlüsse gar nicht im Qualifikationsrahmen aufzunehmen. Das wäre auch sachlich begründbar, da der Rahmen primär durch mehr Transparenz auf dem europäischen Arbeitsmarkt mehr Mobilität schaffen will und insofern auf beruflich relevante Qualifikationen abstellt. Auf keinen Fall sollte weiter versucht werden, die schulpolitischen Debatten auf Kosten der Berufsbildung zu befrieden.