Am 27. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden auch eine Reihe weiterer Anpassungen vorgenommen, um den Entwicklungen der Energiewende Rechnung zu tragen. In den Verhandlungen konnte zudem ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden, welche tragende Rolle der Mieterstrom künftig für die Energiewende spielen soll, erklären Johann Saathoff und Timon Gremmels.