Um gegen Lohndiskriminierung vorzugehen, hat der Bundestag 2017 nach langen Debatten das Entgelttransparenzgesetz beschlossen. Es räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht ein, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Heute befasst sich das Bundeskabinett mit dem Evaluationsbericht des Gesetzes, sagen Sönke Rix und Leni Breymaier.