Sollte im Internet alles kostenfrei für jedermann verfügbar sein, wie es einige vorschlagen?

Warum sollte ein Produkt, ganz gleich welcher Art, das herzustellen Zeit, Talent, Können, Hingabe, Entbehrungen, Opferbereitschaft und vor allem eine eigene Idee und deren Umsetzung, kurz gesagt „Arbeit“ in Anspruch genommen hat, irgendwo kostenfrei, also für den Urheber vollkommen unentgeltlich, für Konsumenten, gleich welcher Art, zur Verfügung stehen?
Solange es nicht dem Wunsch des Urhebers entspricht, sein Produkt kostenfrei mit der Welt zu teilen, ist meine Antwort auf die gestellte Frage ein klares Nein!

Die SPD-Fraktion will den Urheber im Verhältnis zum Verwerter stärken und das Einkommen des Urhebers fair und angemessen gestalten. Wie kann das am besten geschehen, und wie könnte ein angemessenes Einkommen des Urhebers aussehen?

Ich finde, es gibt eigentlich nur einen, der die angemessene Vergütung des Urhebers für sein Schaffen, seine Arbeit, festlegen kann. Und das ist der Urheber selbst.

Die SPD-Fraktion lehnt eine Kulturflatrate als allgemeine Pauschale für jedermann ab, kann sich aber pauschale Vergütungsmodelle in Teilbereichen wie bspw. Musik und Film vorstellen. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Solange es dem einzelnen Urheber und/oder Konsumenten freigestellt ist, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, sein Produkt auf einer Plattform anzubieten, die eine pauschale Vergütung für die erbrachte Arbeit vorsieht, könnte das eine Möglichkeit darstellen, die Befürworter einer solchen Verkaufsart zufrieden zu stellen.
Eine Pauschalregelung dieser Art, also eine Zwangsabgabe von Gebühren, halte ich nicht nur für entmündigend, sondern ebenso für unmöglich, gerecht zu bemessen und anschließend zu verteilen.

Eine Sperrung eines Internetanschlusses bei einer – bewusst oder unbewusst – begangenen Urheberrechtsverletzung betrachtet die SPD-Fraktion als nicht verhältnismäßig. Wie könnten Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums im Netz aussehen, ohne jedoch Kontrollmechanismen und -strukturen zu etablieren?

Hier ist es meiner Meinung nach wichtig, zwischen bewusster und unbewusster Urheberrechtsverletzung zu unterscheiden. Tatsächlich liegt hier die wahrscheinliche Schwierigkeit. Ich denke, es ist vor allem wichtig, Aufklärung zu betreiben. Viele Menschen sind sich ihrer Straftat im Internet gar nicht bewusst. Ein paar Klicks, und das war es schon. Die meisten halten so etwas, wenn sie sich ihres Vergehens überhaut bewusst sind, nach wie vor für ein sogenanntes Kavaliersdelikt oder legitimieren ihr Handeln mit der üblichen Beruhigungsfloskel: „Das macht doch jeder so“.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, dass es in jedem Fall richtig ist, den Endnutzer/Konsumenten einer Ware zur Rechenschaft zu ziehen, die nicht unbedingt offensichtlich rechtswidrig kostenfrei angeboten wurde. Vielmehr gilt das für den Anbieter einer solchen Plattform und/oder Ware.
Ich glaube, es wird nie gänzlich gelingen, Straftäter, gleich welcher Art, also auch, oder wahrscheinlich ganz besonders im Internet, von ihrem Tun abzuhalten. Aber wir sollten uns dadurch nicht dazu hinreißen lassen, gleich allen Menschen die Fähigkeit abzusprechen, verantwortungsvoll mit dem geistigen Gut anderer umzugehen.

Um das jedoch gewährleisten zu können, muss erst einmal das Bewusstsein dafür geschaffen sein. Natürlich werden wir ohne eine gewisse Kontrolle nicht auskommen, wenn wir etwas an der momentan herrschenden und für viele zur Gewohnheit gewordenen Situation ändern wollen. Aber wie immer ist es letzten Endes auch hier die Aufklärung, die es uns überhaut erst ermöglicht, eigene Entscheidungen zu treffen. Denn erst wer bewusst frei entscheiden kann, ist in der Lage, Verantwortung zu übernehmen – und kann auch erst dann für sein Tun zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums ausgerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Wie sollten dennoch die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern neu justiert werden? Sollten die inkriminierten Inhalte entfernt werden?

Gibt es ein Gesetz, das sich gegen die Verletzung des Urheberrechtes richtet, so sind, wenn eine sogenannte Sharehosterplattform eines sogenannten Hostproviders mit illegalen Waren aufgedeckt wurde, die inkriminierten Inhalte selbstverständlich zu entfernen und die Internetseite dieses Providers zu sperren.

Worin läge ansonsten der Sinn, diese überhaupt erst ausfindig zu machen und zu überführen, oder dieser gesamten Urheberrechtsdebatte überhaupt?

Wie ist Ihre Meinung zu dem Papier „Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ der SPD-Fraktion insgesamt? Haben Sie darüber hinaus Anregungen?

Soweit ich verstanden habe, was mit den einzelnen Punkten gemeint und angestrebt ist, ist es meiner Meinung nach eine gute Sache. Aber es ist rhetorisch schon sehr anspruchsvoll geschrieben und daher vielleicht vielen Menschen, so auch mir, nicht in allen Punkten voll verständlich und darum kompliziert zu beurteilen.

Inwieweit die angeführten Punkte auf Zustimmung treffen und realisierbar sind, wird sich zeigen. Ich finde es gut, wenn dieses Thema weiter bearbeitet wird und in naher Zukunft eine faire, zeitgemäße Lösung angestrebt und gefunden ist.

 

Das Interview führte Alexander Linden