Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft – für Betriebe, für Auszubildende und für unser Land. Deshalb ist es wichtig, gerade jetzt auf Ausbildung zu setzen und alles dafür zu tun, dass Ausbildung nicht zurückgefahren wird.

Schon im letzten Jahr wurde deshalb auf Initiative von Arbeitsminister Heil das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet, mit dem Ausbildungsbetriebe in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation unterstützt werden. Das Ziel: Ausbildungsplätze erhalten, Kurzarbeit für Azubis vermeiden. Zu diesem Zweck gibt es Prämien und Zuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.

Jetzt wurde beschlossen, das Programm zu verlängern und weiter zu verbessern. So gibt es für das neue Ausbildungsjahr ab Juni 2021 höhere Prämien und Zuschüsse. Außerdem bekommen mehr kleinere und mittlere Ausbildungsbetriebe einen Anspruch auf Förderung. So können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten gefördert werden. Für Kleinstunternehmen gibt es einen Sonder-Zuschuss.

Im Einzelnen:

  • Wer keine Ausbildungsplätze abbaut, erhält eine Prämie: Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, können derzeit Prämien von 2000 bzw. 3000 Euro erhalten, wenn sie ihr Ausbildungsniveau erhalten bzw. erhöhen. Bei Ausbildungsbeginn ab Juni 2021 werden diese Prämien auf 4000 bzw. 6000 Euro verdoppelt.
     
  • Wer Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernimmt, wird besonders unterstützt: Eine Übernahmeprämie von 6.000 Euro erhalten alle Betriebe (nicht nur KMU), die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen der pandemiebedingten Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs die Ausbildung nicht fortsetzen können.
     
  • Es lohnt sich, Auszubildende nicht in Kurzarbeit zu schicken: Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Azubis und Ausbildende trotz Kurzarbeit im Betrieb halten, werden noch stärker gefördert als bislang. Künftig erhalten sie nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
     
  • Kleinstunternehmen bekommen einen Sonderzuschuss: Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen erhalten 1.000 Euro, wenn sie trotz der Lockdown die Ausbildung an mindestens 30 Tagen fortsetzen.
     
  • Auftrags- und Verbundausbildung wird gefördert: Wenn ein kleines oder mittelständisches Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Ausbildung im Betrieb zeitweise nicht fortsetzen kann, wird vorübergehend eine Verbund- oder Auftragsausbildung gefördert.

„Unser Signal ist ganz deutlich“, sagt SPD-Fraktionsvizin Katja Mast: „Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz. Weil wir alle zusammen davon nach der Krise profitieren werden. Und weil die Jugend unsere Zukunft ist.“