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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt
Nach dem neuen Pflegebedüftigkeitsbegriff werden künftig körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen der Selbständigkeit von Menschen gleichermaßen bewertet. Hier die Regelungen im Überblick.
Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen
Der Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der im Gegensatz zum bisherigen nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen einbezieht, sondern körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit gleichermaßen berücksichtigt.
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